Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten
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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30
Eventualiter würde Swiss Retail Federation Variante 1 begrüssen, womit grundsätzlich ökonomische Analyseinstrumente im verstärkten Ausmass berücksichtigt und die Effektivität der Fusionskontrolle verbessert werden können.
Variante 2
Die Variante 2 wird als einfacher und günstiger (weniger zusätzliche Ressourcen) angese-
hen und von BL, GE, SG, VD, ZG, FDP, SVP, EKK, SBV, sgv, SKS, acsi, FRC, VSEI auf
Grund der Beurteilungskriterien präferiert (Fokus Marktbeherrschung, passend für ein kleines Land wie die Schweiz). Die SIEC-Tests werden als zu kompliziert gesehen (problematische Kriterien „den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen“ etc.).
Centre Patronal und Fédération Patronale Vaudoise unterstützen die vom Bundesrat präferierte Variante 2, obschon dadurch die Schweiz andere Kriterien anwenden wird als die EU.
Eine Übernahme der restriktiveren EU-Regeln dränge sich für die Schweiz nicht auf (FDP,
sgv, VSEI).
sgv, VSEI streichen die Bedeutung einer raschen Behandlung der Fusionsfälle heraus.
Die ASAS empfindet die Bestimmungen in Art. 9 Abs. 1bis lit. a E-KG nicht als vereinfachend, sondern als zusätzlich verunsichernd. Bezüglich Art. 10 KG sieht die ASAS aktuell keinen Handlungsbedarf, bevorzugt jedoch Variante 2, sollte eine Anpassung als dennoch nötig erachtet werden (Harmonisierung mit Europäischer Regulierung). Die zusätzliche Flexibilität in Zusammenhang mit den Art. 32 und Art. 33 E-KG wird begrüsst, sowie die Neuerungen in Art. 21 Abs. 2 lit. d E-KG, wobei auch auf die nicht unproblematische Doppelrolle der Wettbewerbsbehörde hingewiesen wird.
Die VSUJ erachtet die Einführung des SIEC-Tests als nicht angezeigt, zumal dessen Vorteile nur in grösseren Verfahren überwiegen dürften, wenn ohnehin ausländische Behörden involviert sind, welche den Test anwenden. Des Weiteren wird die Formulierung „den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigt“ als schwammig und somit nicht sinnvoll angesehen.
3.6 Verbesserung der Möglichkeiten zur internationalen Zusammenarbeit
SP, Grüne Partei, EKK, kv schweiz, Travail.Suisse, GL, NE, SH begrüssen eine Stärkung
der internationalen Kooperation. Die SP hält dies auf Basis bestehender gesetzlichen Grundlagen für möglich.
Die Kantone BS und FR unterstützen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Kooperation unter Wettbewerbsbehörden im In- und Ausland.
Der Kanton TI unterstützt die internationale Zusammenarbeit, weist ebenfalls auf die Vorteile eines gegenseitigen Abkommens hin und würde, zur Vereinheitlichung der Rechtsnormen, eine Regelung ähnlich derjenigen im FINMAG bevorzugen.
Der Kanton UR bezweifelt die Funktionsfähigkeit des Revisionsvorschlages, v.a. durch die einschränkenden Bedingungen und durch das Fehlen der gegenseitigen Gleichberechtigung.
BL, GR, VD, Centre Patronal, Fédération Patronale Vaudoise und Swisscom unterstützen den Vorschlag und streichen die Wichtigkeit der Gegenseitigkeit, der Einhaltung von Rechtsschutzbestimmungen und der Zusicherung von Garantien bezgl. der Vertraulichkeit der Informationen heraus.
IG DHS bemerkt, dass gemäss Art. 2 Abs. 2 KG das Auswirkungsprinzip wirke und die Schweizer Behörden daher bereits heute zuständig seien, bei Unternehmen mit Sitz im Aus-
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