Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten

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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30

Die WEKO sieht ein Rekrutierungsproblem, da das Gericht aus juristisch und ökonomisch gut ausgebildeten bzw. erfahrenen Richtern und Personen mit Praxiserfahrung aus der Wirtschaft zusammengesetzt sein müsste, was nur zu konkurrenzfähigen Löhnen möglich wäre. Weiter müsste auch die Wettbewerbsbehörde über Juristen mit Gerichterfahrung verfügen, welche gegen die erfahrenen Prozessanwälte prozessieren könnten.

economiesuisse findet, das Gremium als Gesamtes müsse über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Wettbewerbsrecht, in der Ökonomie, im Strafprozessrecht und in der Unternehmenspraxis verfügen.

Swissmem will die notwendige juristische und ökonomische Fachkompetenz sichergestellt wissen - sekundär sei dafür die Frage, ob die richterliche Behörde als eigenständiges Gericht oder innerhalb des BVGer auszugestalten sei. Weiter wird eine vollkommene Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörde vom EVD gewünscht.

SwissHoldings und VSUD fordern eine Vertretung der Praxis in der Entscheidbehörde und sieht dies im vorliegenden Revisionsentwurf durch die nebenamtlichen Fachrichter auch sichergestellt (VSUD). Auch befürwortet SwissHoldings den Ausschluss von Verbandsvertreter auf gerichtlicher Ebene. Auch SGCI unterstützt die Regelung, wonach eine genügende Anzahl nebenamtlicher Richter über unternehmerische Erfahrung verfügen müsse.

economiesuisse hingegen empfindet Art. 25e Abs. 1 lit. d E-KG als unnötige Einschränkung der Wahlfreiheit des Parlaments, die persönliche Qualifikation für die Aufgabe am Wettbewerbsgericht sei ausschlaggebend (die üblichen Ausstandskriterien sind offensichtlich in jedem Fall zu beachten). In lit. e sollen dafür auch Beratertätigkeiten eingebunden werden.

sgv, VELEDES, usm, VSEI, Travail.Suisse, kv schweiz, Centre Patronal, Fédération Patronale Vaudoise, ASTAG, ISOLSUISSE, Gewerbeverband Kanton Luzern lehnen den

Ausschluss von Praktikern und Branchenkennern aus der WEKO ab, da die Ausstandsregeln funktionieren, und unterstützen den heutigen Mix aus Juristen, Ökonomen, Theoretikern und Praktikern. Die Lösung mit nebenamtlichen, fallweisen Richter wird als nicht praktikabel angesehen, alle Richter müssten gleichberechtigt und zumindest zwei (sgv) davon aus der Praxis sein. Die Unvereinbarkeitsvoraussetzungen im neuen Art. 25e E-KG seien viel zu

hoch. Dem stimmen auch der SBAUMV, VELEDES, bauenschweiz, VSZ, cemsuisse,

ISOLSUISSE, suissetec und KSE bei, v.a. Art. 25e Abs. 1 lit. d E-KG verunmögliche den Einbezug des nötigen Fachwissens in die Entscheidungsfindung.

suissetec schlägt eine Ausstandsregel vor, welche bei unmittelbarem, persönlichem Interesse am Ausgang des Verfahrens greifen würde.

Auch der VSCI, JardinSuisse und UNAM sind gegen die Professionalisierung („Professoralisierung“) der WEKO und fordern im Sinne ausgewogener Entscheide und des Vertrauens der Betroffenen den Beibehalt der Meinungsvielfalt (Mix aus Juristen, Ökonomen, Theoretikern und Praktikern); entsprechend lehnen sie einen allfälligen Ausschluss von Praktikern und Branchenkennern aus der WEKO ab.

Betreffend Richterbestellung für das neu zu schaffende Gericht bemängeln/erwähnen die

Grüne Partei, SGB, sgv, VSEI, VELEDES und der Gewerbeverband des Kantons Luzern

die Befangenheit der unabhängigen Sachverständigen (sie traten häufiger in Ausstand als die Verbandsvertreter) und kritisieren die im Entwurf zum Ausdruck kommende Abneigung gegenüber den Verbandsvertretern (vgl. Kriterien für nebenamtliche Richter). Sie sind klar gegen die entsprechende institutionelle Änderung.

Gemäss Studienvereinigung Kartellrecht sollen dem Gericht auch Richter angehören, die aus einer früheren Tätigkeit im Bereich des Strafrechts Erfahrung in der Erhebung von Beweisen haben.

2011-10-26/534 \ COO.2101.104.5.2834587 12/33