Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten
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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30
Die Swiss Retail Federation sieht – ausser dem Wunsch nach Harmonisierung mit der EU
– keinen Handlungsbedarf.
Heizmann/Togni erachten die vorgeschlagenen Regelung hinsichtlich des Rechtssicherheitspostulats als ungenügend, regen an, auf Art. 9 Abs. 1bis E-KG zu verzichten, wodurch in der Schweiz, gleich wie in den EU-Mitgliedstaaten, das innerstaatliche Fusionskontrollrecht nicht auf Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung angewendet würde. Sie bevorzugen keine Variante. Eine Effizienzeinrede sei bereits unter geltendem Recht möglich (keine Neuerung/Vorteil durch den SIEC-Test), und auch Variante 2 bringe keine Vorteile (Marktbeherrschung als Kriterium bleibt bestehen, unterschiedliche Marktbeherrschungsgrade für Missbrauchs- sowie für die Zusammenschlusskontrolle wäre förderlich, und erst dann verhältnismässig)
Neff/Reinert/Mamane befürworten grundsätzlich eine Angleichung der Fristen, verweisen auf weiterbestehende Unterschiede bei den Fristen (CH; Frist bis zur Einleitung einer Prüfung 1 Monat; EU: Frist für die erste Prüfphase 25 Arbeitstage, auf 35 Arbeitstage verlängerbar). Ebenso erachten sie eine massvolle Absenkung der Schwellenwerte bei Fusionen für richtig.
Variante 1 - SIEC Tests
Der Kanton BE bevorzugt Variante 1, trotz des aufwändigeren Verfahrens, da nur so eine Beurteilung der Auswirkungen auf den Wettbewerb möglich ist, allerdings ohne die Möglichkeit, Effizienzgründe vorbringen zu können – wirksamer Wettbewerb führt zu Effizienz, Wettbewerbsbeschränkungen vermindern Effizienz.
Angesichts der Internationalisierung der Märkte und um keinen Sonderzug zu fahren, bevorzugen auch die Kantone GR und SH Variante 1, SH: trotz des höheren Ressourcenbedarfs.
Der Kanton LU bevorzugt die ihres Erachtens konsumentenfreundlichere Variante 1.
Der Kanton NE erachtete die Angleichung an Europäisches Recht als nötig, in einer Wirtschaft ohne Grenzen, auch wenn dies nicht nur Vorteile bringt.
Auch gemäss dem Kanton TI sei Variante 1 u.a. wegen der Harmonisierung und der Effizienzeinrede vorzuziehen.
Auch die CVP befürwortet nicht explizit eine Variante, begrüsst jedoch eine Angleichung an die Normen und Kriterien der EU.
Die WEKO befürwortet die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle, bevorzugt die Variante 1, die Angleichung an das EU-System und auch die Möglichkeit der Effizienzeinrede.
economiesuisse, SGCI, Swissmem, ProMarca, VSUD und SwissHoldings unterstützen
die Erleichterung bei internationalen Zusammenschlüssen und die neuen Verfahrensbestimmungen. Sie bevorzugen Variante 1 aufgrund der direkten Ausrichtung des SIEC-Tests auf die Wettbewerbswirkungen und der internationalen Harmonisierung; economiesuisse, SGCI, Swissmem, ProMarca sehen aber auch die Vorteile von Variante 2, welche besser in die bisherige Regelung einzufügen ist und insgesamt weniger aufwändig ausfällt.
ProMarca verweist auf die fehlende Schweizer Perspektive und wünscht die Möglichkeit, dass wenn verstärkte Auswirkungen eines Zusammenschlusses auf den Wettbewerb in der Schweiz zu erwarten sind, die Schweiz die Zuständigkeit wieder beantragen kann (gem. Option für EU-Mitgliedsstaaten Verfahrensverordnung Nr. 1/2003).
Der VSE lehnt die Verschärfung bei der Beurteilung von Zusammenschlüssen prinzipiell ab. Er bevorzugt jedoch die Ausformulierung in Variante 1, da eine „erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs“ für die Unternehmen wahrscheinlich eine niedrigere Hürde darstellt, als die „Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung“.
2011-10-26/534 \ COO.2101.104.5.2834587 23/33