Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten

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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30

2 Allgemeiner Überblick

2.1 Vorbemerkungen

Zur Vernehmlassung eingeladen wurden alle Kantonsregierungen, die politischen Parteien, der gesamtschweizerische Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und sowie weitere interessierte Organisationen und Kreise.

Insgesamt haben sich 99 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert, wobei auch die Untersektionen des AGVS einzeln gezählt wurden, obwohl die Äusserungen grundsätzlich denen des Schweiz-weiten AGVS entsprechen. Die Stellungnahmen der Konsumentenorganisationen SKS, FRC und ACSI wurden ebenfalls einzeln gezählt, obwohl sie inhaltlich miteinander übereinstimmen.

Des Weiteren wurden auch die Stellungnahme des Verbands der Schweizerischen Cementindustrie separat gezählt, welcher auf die Stellungnahmen der economiesuisse und die des Schweiz Gewerbeverbandes verweist, sowie die Stellungnahme des Schweizerischen Arbeitgeber Verbands, der sich der Stellungnahme der economiesuisse anschliesst.

2.2 Überblick über das Vernehmlassungsergebnis

2.2.1 Allgemeines zur Kartellgesetzrevision

Breite Kreise begrüssen die Revision grundsätzlich, v.a. die bessere Trennung von Untersuchungs- und Entscheidbehörde findet grosse Zustimmung.

Eine Mehrheit der Parteien und verschiedene Verbände und Konsumentenorganisationen erachten die Revision des KG dagegen als nicht notwendig, resp. als zu früh angesetzt. Mit Bezug auf die Neuerungen der Revision 2003 sei bisher noch zu wenig Praxis entwickelt worden.

Fast alle Vernehmlassungsteilnehmer sehen indes zumindest in einzelnen Bereichen einen Verbesserungsbedarf, jedoch sind einige der Überzeugung, die nötigen Anpassungen vorzunehmen, sei auch innerhalb der geltenden Gesetzgebung möglich.

2.2.2 Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit

Die klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die bessere Trennung von untersuchender und urteilender Behörde ausdrücklich.

Verschiedentlich wird die Schaffung eines neuen Eidgenössischen Gerichts kritisiert, wobei insbesondere länger dauernde Verfahren befürchtet werden. Vielfach wären diese Kreise jedoch bereit, einer Lösung mit einem Bundeswettbewerbsgerichts innerhalb des BVGer oder ans BVGer angegliedert zu unterstützen, z.B. indem dieses um eine erstinstanzliche Abteilungen mit einem Spruchkörper unter Einbezug von Fachrichtern nach dem Vorbild der Handelsgerichte ergänzt würde.

Insbesondere die Vernehmlassungsteilnehmer aus dem Bereich der Wirtschaft streichen heraus, dass der Einsitz von Vertretern mit ökonomischem Sachverstand und praktischer Erfahrung aus dem Wirtschaftsleben Voraussetzung eines starken Wettbewerbsgerichts sei.

Wenige Vernehmlassungsteilnehmer sehen keinen Handlungsbedarf im institutionellen Bereich und vertrauen darauf, dass die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK durch das BVGer gewährleistet ist.

Bezüglich der Verfahren wird erwähnt, dass die Wettbewerbsbehörde im Rahmen eines Administrativverfahrens möglicherweise besser arbeiten könne als in einem gerichtlichen Kla-

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