Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten
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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30
3.2 Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit
Klare Trennung
Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, welche sich zu dieser Bestimmung geäussert haben, sieht Verbesserungsbedarf in der institutionellen Ausgestaltung der Wettbewerbsbehörde. Dies v.a. auch da die institutionelle Struktur seit dem ersten Kartellgesetz von 1962 nur geringfügig verändert wurde, während dem sich das materielle Wettbewerbsrecht tiefgreifend verändert hat.
Die Kantone AG, AI, FR, GR, NW, UR und die SAB begrüssen den Vorschlag einer eigenständigen und unabhängigen Behörde, wehren sich aber gegen die Schaffung einer integrierten Behörde, resp. das Einbinden der ComCom, ElCom und PostReg, da diese Regulierungsbehörden einen anderen Auftrag als die rein wettbewerbsorientierte WEKO innehaben (Grundversorgung).
Weiter fordert der Kanton AG, dass eine Verzögerung der Verfahren durch die neue institutionelle Ordnung verhindert werde.
Der Kanton BL weist auf die Widersprüchlichkeit bezüglich der Unabhängigkeit der neuen Behörde in Art. 27 Abs. 1 E-KG zweiter Satz hin (Eröffnung Untersuchung auf Geheiss vom EVD), und fordert dessen Streichung. Der Instanzenzug bis zum BGer erscheint sachgerecht.
Die Kantone GE und NE begrüssen die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde. Der Kanton NE sieht dabei Vorteile in einer integrierten Behörde (tiefere Kosten, Kompetenzen vereinigt).
Auch die Kantone GL und TI begrüssen die klare Kompetenzzuordnung und die neue Professionalität durch eine eigenständige, von Interessenvertretern unabhängige Behörde.
Die Kantone JU, SH, TG, VD begrüssen die Reorganisation und die Trennung der untersuchenden von der entscheidenden Behörde im Sinne der Rechtsstaatlichkeit.
Der Kanton OW unterstützt die Institutionenreform v.a. auch wegen der Beschleunigung der Verfahren (Auslassen BVGer als Instanz).
Der Kanton SG befürwortet grundsätzlich die stärkere Unabhängigkeit und die Professionalisierung der Wettbewerbsbehörden, lehnt die vorgeschlagene organisatorische Ansiedlung der Wettbewerbsbehörde aber ab, da durch die Rückführung in die Verwaltung die Gefahr besteht, von Departementsgeschäften des EVD vereinnahmt zu werden und eine solche institutionelle Ausgestaltung im Europäischen Vergleich keine gängige Lösung sei.
Die Studienvereinigung Kartellrecht, der SAV und economiesuisse erwähnen alle die
veränderten Anforderungen an die Wettbewerbsbehörden (v.a. durch die Totalrevision 1995), was zu Mängeln in der heutigen Ausgestaltung der Institutionen und Verfahren führe (SAV). Heute werde zwar der „advocacy role“ der Wettbewerbsinstitutionen Rechnung getragen, jedoch nicht dem strafrechtlichen Charakter der 2003 eingeführten Sanktionen zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts (economiesuisse).
Auch die SVP hält die Trennung der Untersuchungs- und Entscheidungsinstanz als verbesserungswürdig, jedoch bevorzugt auf Basis von Anpassungen der bestehenden gesetzlichen und organisatorischen Regelungen, ohne „vorschnell wirkende Einsetzung“ neuer Institutionen.
VELEDES und VSEI befürworten zwar eine bessere Aufgabentrennung zwischen Sekretariat und Kommission, jedoch im Rahmen der bereits geltenden Gesetze.
2011-10-26/534 \ COO.2101.104.5.2834587 9/33