Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten
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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30
Weiter schlägt die Studienvereinigung Kartellrecht vor, dass der Ausschluss von Angestellten wirtschaftlicher Interessenverbände vom Richteramt (Art. 25e Abs. 1 Bst. d E-KG) a fortiori auf die Organe solcher Verbände erstreckt werden müsse.
Für kf ist die Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörde von der Bundesverwaltung wichtig. Eine kleinere professionellere Kommission erscheine zeitgemäss und dienlicher.
Die SKS, der acsi und die FRC finden es notwendig, dass Vertreter der Interessengruppen in der Entscheidbehörde verbleiben, evtl. in Form von Beisitzern.
Das BGer spricht sich für die im Rahmen der Justizreform eingeführten hauptamtlichen Richter aus (mehr Professionalität, ungenügende Unabhängigkeit bei nebenamtlichen Richtern). Zur Sicherstellung ökonomischen Wissens innerhalb des Gerichts bevorzugt das BGer, entsprechend qualifizierte Richter ins BVGer zu wählen.
FER wünscht sowohl juristisches als auch ökonomisches Fachwissen und Kenntnis der Unternehmenswelt, weist aber auch auf die Relevanz der Unabhängigkeit hin.
Für den FH sollen die neuen Institutionen sowohl spezialisierte Richter als auch Praktiker mit vertieften Kenntnissen der Wirtschaft umfassen.
Die VSUJ erachtet Art. 25e Abs. 1 lit. a als fragwürdig im Hinblick auf die bestehenden Zweifel an der Auslastung des Wettbewerbsgerichts.
Infra fordert eine Wahl der Richter durch die Bundesversammlung. Wirtschaftsorganisation müssen im Gericht vertreten sein. Der Entscheid muss ans BGer weitergezogen werden können.
PRESSE SUISSE erhofft sich qualitativ bessere Urteile durch die spezialisierten Richter.
Swiss Retail Federation hält ein Professionalisierung auch im bestehenden Recht für möglich, erwähnt gleichzeitig dass die Verbandsvertreter de facto aufgrund der Ausstandsbestimmungen bis anhin kein wirkliches Problem darstellen und sich das Milizsystem bewährt hat.
Johann Zürcher erachtet die Verankerung des Zusatzwissens des Milizelementes in einem Wettbewerbsgericht für illusorisch, es würden v.a. Juristen das Sagen haben.
Bundeswettbewerbsgericht
Die Kantone AI, BL, BS, FR, GL, NW, TI, UR lehnen die Schaffung einer weiteren Instanz, des Bundeswettbewerbsgerichts, aus Kostengründen ab. Die richterlichen Aufgaben sollen durch das BVGer (oder durch eine neue Abteilung innerhalb des BVGer) wahrgenommen werden (BL: auch hier bestünde die Möglichkeit z.B. Ökonomen als Richter zu wählen).
Der Kanton GR unterstützt die vorgesehenen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Anpassungen, verweist jedoch auf die damit verbundenen Kosten. Ein Bundeswettbewerbsgericht mit der notwendigen Fachkompetenz bietet eher Gewähr für eine qualitativ hochstehende und rasche Rechtsprechung.
Auch der Kanton TG begrüsst die Schaffung eines Bundeswettbewerbsgerichts.
Die CVP, sowie der SBAUMV - würden allenfalls ein zwar nicht notwendiges Bundeswettbewerbsgericht innerhalb des BVGer unterstützen.
Das BGer bevorzugt die Variante, auf ein Bundeswettbewerbsgericht zu verzichten und stattdessen die Zuständigkeit des BVGer vorzuziehen
Das BVGer bevorzugt ebenso die Variante, Wettbewerbsfälle innerhalb des BVGer zu behandeln, v.a. da dort das nötige Fachwissen und auch die personellen Ressourcen bereits vorhanden seien. Wenn tatsächlich nötig, könnte das Parlament weiter Richter mit dem not-
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