Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 33 Seiten

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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren vom 2010_06_30

nicht erforderlich. Weiter weist der Kanton ZH darauf hin, dass das EU-Recht strenger ist, und eine Übernahme für die Schweiz nichts sinnvoll erscheint; des Weiteren wird auf die Dynamik im Markt hingewiesen, wo eine marktbeherrschende Stellung zwar vorübergehend gegeben sein kann, diese aber rasch wieder verloren werden kann, was dies als relevantes Kriterium bei Entscheiden über Unternehmenszusammenschlüssen unpassend macht.

Auch das BVGer unterstützt eine dreimonatige Behandlungsfrist, und wirft die Frage auf, weshalb diese Frist nicht konsequenterweise für alle Rechtsmittelinstanzen eingeführt werde.

Die SP, CSP, Grüne Partei, SGB, sgv, IG DHS, usm, VSEI, kv schweiz, Travail.Suisse

sehen in diesem Punkt aktuell keinen Handlungsbedarf. Die Schweiz als kleine offene Volkswirtschaft darf anders sein als die EU/USA, der Status quo entspricht Schweizer Realitäten. Um international wettbewerbsfähig zu sein, ist eine gewisse Grösse erforderlich, wodurch in der kleinen CH prozentual höhere Marktanteile nötig werden können.

SCHWEIZER MEDIEN und PRESSE SUISSE sehen hier keinen Handlungsbedarf, die jetzige Regelung habe sich als streng und sachgerecht bewährt. Sie verlangen auch eine dynamische und zukunftsgerichtete Betrachtung der Märkte und des damit verbundenen Wettbewerbs. Beide Varianten werden folglich abgelehnt.

IG DHS erwähnt zusätzlich die Gefahr der Unvorhersehbarkeit und Willkür durch das Kriterium der „Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs“.

Die Grüne Partei ist ausdrücklich gegen die Übernahme der restriktiveren EU-Regelungen und verweist auf die Schwierigkeiten, im Voraus Konsequenzen von Fusionen abzuschätzen, weshalb Art. 7 KG wichtig ist (unzulässiges Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen).

Die Koordination bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen würde die SP, SwissHoldings, IG DHS unterstützen, um Doppelspurigkeiten zu umgehen.

Für die CVP gilt es Marktbeherrschung infolge eines Unternehmenszusammenschlusses im Sinne des wirksamen Wettbewerbs zu verhindern, somit begrüsst sie die in der EU geltende, weniger hohe Hürde zur Untersagung eines Zusammenschlusses.

Die FDP hält die heutige Zusammenschlusskontrolle für ungenügend. Bereits eine Erreichung einer marktbeherrschenden Stellung müsste zur Untersagung einer Fusion genügen, das schärfere Kriterium der Wettbewerbsbeseitigung sei zu "restriktiv" (zu wenige Fusionen werden untersagt). Zu interventionistisch darf die Fusionskontrolle jedoch auch nicht sein.

FDP, SVP, SBV, SwissHoldings, VSE, VSUD, VSUJ begrüssen bei grenzüberschreitenden Fusionen vereinfachte Verfahren, die Angleichung von Fristen und die Kooperation mit den EU-Behörden.

Die Post begrüsst die angestrebte Vermeidung von Doppelspurigkeiten bei internationalen Zusammenschlüssen, erachtet beide Varianten der Beurteilungskriterien jedoch als problematisch, da sie weniger klar und somit auslegungsbedürftiger sind als die heutige Regelung.

Der VSSM sieht die Vorteile der Revisionsvorschläge für die Erfüllung der Zwecke des KG, sieht die Revision dennoch als nicht unbedingt notwendig an.

Swisscom lehnt beide Varianten ab. Die heutige Praxis erweist sich als nicht zu permissiv, eine Änderung der Eingriffsschwelle ist demnach nicht notwendig. Die Fristenanpassung und die Vermeidung von Doppelspurigkeiten begrüsst die Swisscom (trotz Skepsis an der praktischen Anwendung).

ASAS erachtet Art. 9 Abs. 1bis lit. a E-KG als problematisch, die räumliche Abgrenzung des Marktes berge eine juristische Unsicherheit, bringe keine Vereinfachung der Verfahren.

2011-10-26/534 \ COO.2101.104.5.2834587 22/33