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Vernehmlassung 2009/109: Teilrevision der Verordnung zum Forschungsgesetz (neu: Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, V-FIFG) · 27 Seiten

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Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 26. September 2008 Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 26. September 2008

Für das Jahr 2009 gilt Folgendes: Für das Jahr 2009 gilt Folgendes:

a. Die Overheadbeiträge werden aufgrund von im Jahre 2009 bewilligten Projektbeiträgen a. Die Overheadbeiträge werden aufgrund von im Jahre 2009 bewilligten Projektbeiträgen

ausgerichtet; ausgerichtet;

b. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt einmalig spätestens Ende Jahr. b. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt einmalig spätestens Ende Jahr.

zur Änderung vom …….

Anhang

(Art. 10s Abs. 7)

Bemessung der Beiträge für Projekte der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung

1. Die anrechenbaren Personalkategorien sind:

a) Projektleiter/in;

b) Stellv. Projektleiter/in;

c) Erfahrene Wissenschaftlerin / erfahrener Wissenschaftler;

d) Wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter;

e) Techniker/in, Programmierer/in.

2. Die Personalkosten setzen sich aus dem Bruttolohn (inkl. 13. Monatsgehalt) und den

Sozialzulagen zusammen. Im ETH-Bereich wird der Arbeitgeberanteil von 14 % für die Sozialabgaben zusätzlich angerechnet.

3. Für die jeweilige Personalkategorie gilt folgender Maximalbetrag pro Stunde (mit und ohne Overhead:

Kategorie Tarif A Tarif B

(mit Overhead) (ohne Overhead) Projektleiter/in CHF 148.- CHF 105.- Stellv. Projektleiter/in CHF 127.- CHF 87.- Erfahrene Wissenschaftlerin / erfahrener CHF 105.- CHF 71.- Wissenschaftler

Wissenschaftliche Mitarbeiterin / CHF 84.- CHF 60.- wissenschaftlicher Mitarbeiter

Techniker/in, Programmierer/in CHF 74.- CHF 54.-

Tarif A: Er wird für Fachhochschulen mit analytischer Buchhaltung / Vollkostenrechnung