Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/41: Totalrevision Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Vorsorgeausgleich bei Scheidung) · 29 Seiten
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1. Allgemeines zum Vernehmlassungsverfahren
Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Vorsorgeausgleich bei Scheidung) dauerte vom 16. Dezember 2009 bis zum 31. März 2010. Zur Teilnahme eingeladen wurden das Schweizerische Bundesgericht, die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die juristischen Fakultäten der Schweizerischen Universitäten sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 25 Kantone, 5 politische Parteien und 22 Organisationen.
7 Organisationen1, das Schweizerische Bundesgericht und der Kanton Nidwalden haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
24 Stellungnahmen sind zusätzlich von nicht offiziell begrüssten Vernehmlassungsteilnehmenden eingegangen.
Eine Liste der offiziellen Vernehmlassungsteilnehmenden findet sich im Anhang.
2. Bemerkungen generellen Charakters zur Vorlage
Die Stossrichtung der Revision wird von den meisten Teilnehmenden grundsätzlich begrüsst. Ohne die Vorlage näher zu kommentieren, stimmt ein Teilnehmer der Revision vollumfänglich zu (AI). Lediglich drei Teilnehmende lehnen die gesamte Vorlage ab (IGaSG, IGM, KPE). Eine davon bemängelt, dass die Argumente, die für die Revision gesprochen hätten, hinfällig geworden seien. Heute würde die Vorsorgeteilung ohne Wenn und Aber durchgeführt (IGM).
Drei Teilnehmende sind der Meinung, dass die vorgeschlagene Gesetzesanpassung ein Fall von Überregulierung darstelle (ASIP, SVV, UPS). Die Rechtsprechung habe bereits viele Fragen klären können. Es sei deshalb nicht notwendig, sämtliche Punkte zusätzlich im Gesetz zu regeln. Die vorgeschlagene Lösung sei kompliziert, aufwändig und kostspielig in der Umsetzung. Weite Teile der Vorlage seien unter Beizug von Praktikern nochmals zu durchleuchten, auf die Notwendigkeit ihrer Regelung auf Gesetzesstufe zu prüfen und entsprechend zu überarbeiten (ASIP, KPE, SVV, UPS). Eine Teilnehmerin erklärt sich bereit ─ sofern es unausweichlich sei, eine solche Regelung innerhalb der beruflichen Vorsorge vornehmen zu müssen ─ an der Suche nach einem einfacheren Lösungsweg für den Vorsorgeausgleich bei RentnerInnen mitzuhelfen, die die Vorsorgeeinrichtungen nicht mit weiteren substantiellen Verwaltungskosten belaste (KPE).
Eine Teilnehmerin macht darauf aufmerksam, im erläuternden Bericht werde der Geschlechterperspektive zu wenig Beachtung geschenkt (svf). Ein anderer Teilnehmer macht geltend, der Bericht würde grösstenteils die Perspektive der vorsorgestärkeren Partei, in der Regel der Männer, berücksichtigen. Es sei die Aufnahme von Beispielen zu prüfen, wie sich die Vorsorgeleistungen auf den Aufbau der Vorsoge der Frauen auswirken würden (BL).
1 Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen, Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz, Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, Treuhand-Kammer, Schweizerischer Treuhänderverband.