Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 32 Seiten
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1 Allgemeines
Am 27. November 2009 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats gegen Menschenhandel und zum Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz. Die Vernehmlassung dauerte bis 15. März 2010.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erhielt in diesem Zeitraum insgesamt 66 Stellungnahmen, welche sich inhaltlich zum Vernehmlassungsgegenstand äussern. Darunter befinden sich alle Kantone, 7 Parteien (CSP, CVP, FDP, Grüne, SP, SPF und SVP) sowie 33 Organisationen und andere interessierte Kreise.
Von den direkt begrüssten Vernehmlassungsadressaten verzichteten 3 ausdrücklich auf eine Stellungnahme („SAV“, SBV, SIG) und 3 hatten keine Bemerkungen (SVEK, SVR, Uni L).
13 Vernehmlassungsteilnehmer (SP, SP Frauen, Fastenopfer, Friedensrat, VSJF, Flüchtlingshilfe, Brot für alle, HEKS, tdf, EFS, worldvision, SKF, SOSF) schlossen sich der Eingabe der FIZ an oder stützen ihre Stellungnahme auf diese ab.
2 Gegenstand der Vernehmlassung
Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens war die Genehmigung und Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen Menschenhandel (Sammlung der Europäischen Verträge Nr. 197) und der Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG). Dieses Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene und setzt Mindeststandards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht sowie prozessualer und ausserprozessualer Zeugenschutz. Ebenfalls sieht das Übereinkommen einen unabhängigen Überwachungsmechanismus mit einer Expertenkommission (GRETA) vor, der die Umsetzung der Menschenhandelskonvention in den Mitgliedstaaten überprüfen soll.
Das Übereinkommen ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten und wurde von der Schweiz am 8. September 2008 unterzeichnet.
Verschiedene der Anforderungen des Übereinkommens konnten innerstaatlich bereits im Rahmen laufender Revisionen berücksichtigt werden. Die schweizerische Rechtsordnung steht daher mit dem Inhalt der Menschenhandelskonvention weitgehend in Einklang. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht einzig beim ausserprozessualen Zeugenschutz, der nun in einem neuen Bundesgesetz geregelt werden soll. Ausserprozessuale Zeugenschutzmassnahmen bezwecken den Schutz gefährdeter Zeuginnen und Zeugen ausserhalb eigentlicher Verfahrenshandlungen und zwar während und nach Abschluss eines Strafverfahrens.
Der unterbreitete Vorentwurf enthält die rechtlichen Grundlagen und staatlichen Strukturen für die Durchführung von Zeugenschutzprogrammen. Der Vorentwurf schlägt die Schaffung