Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 32 Seiten

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Amnesty) wäre es wichtig, dass der Bund die weiteren geplanten Massnahmen aufzeigt,

damit landesweit genug geschulte und spezialisierte Personen zur Identifizierung im Einsatz sind und so die Anforderungen der Konvention erfüllt werden können.

Für 19 Vernehmlassungsteilnehmer (SP, Grüne, Fastenopfer, FIZ, Frauenr. Basel, Friedensrat, VSJF, Brot für alle, HEKS, Flüchtlingshilfe, tdf, EFS, UNIFEM, worldvision, SKF, SOSF, SKG, SGB, Amnesty) wäre es wichtig, dass allfällige geplante Massnahmen im Hinblick auf vermehrte Kooperationsmechanismen in den Kantonen aufgezeigt werden. In einigen Kantonen sei eine Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und der zuständigen Hilfsorganisationen zwar existent, in mehr als der Hälfte der Schweizer Kantone aber noch nicht etabliert. Zudem brauche es nicht nur eine gute Kooperation von Behörden und NGO’s, sondern auch für alle Kantone verbindliche Standards, damit die Identifizierung und der Schutz der Opfer nicht willkürlich von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt werden.

Für 10 Vernehmlassungsteilnehmer (FIZ, Fastenopfer, Friedensrat, VSJF, Flüchtlingshilfe, tdf, EFS, worldvision, SOSF, SKG) zeugt die Aussage im erläuternden Bericht, wonach die Schweiz die Verpflichtungen von Artikel 10 erfülle, von einer Unkenntnis der Realität. So habe beispielsweise die Schulung von Fachleuten zwar begonnen, sie stecke aber noch in den Kinderschuhen.

Nach Meinung von UNIFEM müssen die Behörden dazu verpflichtet werden, mit etablierten Fachstellen zusammenzuarbeiten.

4.6 Art. 12 Unterstützung der Opfer

BE fordert den Bund auf sicher zu stellen, dass sämtliche Kantone Zugang haben zu spezialisierten Opferhilfestellen wie beispielsweise der FIZ.

Für 11 Vernehmlassungsteilnehmer (SP, FIZ, Friedensrat, Fastenopfer, VSJF, Flüchtlingshilfe, tdf, EFS, worldvision, SKF, SOSF) ist die Behauptung, die Schweiz erfülle die Anforderungen von Artikel 12 Absätze 1, 2 und 6, hoch gegriffen. Zwar versuche die FIZ das Fehlen eines umfassenden Opferschutzprogramms mit privater Initiative abzufedern und damit die notwendige, spezialisierte Unterstützung für Opfer von Frauenhandel zu garantieren. Doch könne dies die FIZ mit den Beiträgen, welche die Kantone an ihre Arbeit beisteuern, nicht umfassend leisten.

Gemäss 17 Vernehmlassungsteilnehmern (SP, SP Frauen, Frauenr. Basel, Fastenopfer,

FIZ, Friedensrat, VSJF, Brot für alle, HEKS, Flüchtlingshilfe, tdf, EFS, UNIFEM, worldvision, SKF, SOSF, SKG) weist die Europaratskonvention explizit darauf hin, dass die Vertragsstaaten mittels ausreichender Finanzierung für die Unterstützung der Opfer verantwortlich seien, auch wenn die konkreten Leistungen von NGO’s erbracht würden. Auch die Empfehlung Nr. 30 des CEDAW-Ausschusses3 fordere die Schweiz nachdrücklich auf, den Schutz und die Genesung der Opfer von Menschenhandel u.a. durch Zuweisung ausreichender Mittel an die

3 Empfehlungen des UNO-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), welche auf dem dritten offiziellen Bericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO- Frauenrechtskonvention basieren.