Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 32 Seiten
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chende Arbeiten zu schaffen, damit die langfristige Finanzierung im Rahmen eines klaren gesetzlichen Auftrages gesichert sei. Darüber hinaus sei auf den Umstand zu verweisen,
dass es nicht nur um kommerzielle sexuelle Ausbeutung gehe, sondern auch anderweitig Kinderschutz prioritäre Bedeutung habe („schützendes Umfeld für Kinder").
4.3 Art. 6 Massnahmen, um der Nachfrage entgegenzuwirken
Nach Meinung von BE sollte der erläuternde Bericht noch aufzeigen, welche Massnahmen der Bund konkret für die Bereiche “Forschung“ und „Schärfung des Bewusstseins für die Verantwortung der Medien und der Zivilgesellschaft“ ergreifen will.
10 Vernehmlassungsteilnehmer (FIZ, Friedensrat, VSJF, Flüchtlingshilfe, tdf, EFS, worldvision, SOSF, Fastenopfer, SKF) bemängeln, dass im erläuternden Bericht nur vergangene Massnahmen erwähnt würden, die in der Mehrzahl von Privaten durchgeführt wurden. Nach ihnen wäre es wichtig zu erwähnen, dass der Bund auch in Zukunft Informations- und Sensibilisierungskampagnen initiiert oder unterstützt. Zudem sei im erläuternden Bericht auf ein Anliegen der Konvention nicht eingegangen worden, nämlich, was der Bund für die essentielle Massnahme der Forschung zu bewährten Praktiken, Methoden und Strategien unternimmt.
4.4 Art. 7 Massnahmen an den Grenzen
Für 15 Vernehmlassungsteilnehmer (BE, Fastenopfer, FIZ, Friedensrat, Frauenr. Basel,
VSJF, Brot für alle, HEKS, Flüchtlingshilfe, tdf, EFS, worldvision, SKF, SOSF, UNIFEM) gehören zu den zentralen Massnahmen die Sensibilisierung und Weiterbildung der Grenzbehörden, welche mit allfälligen Opfern in Kontakt kommen könnten.
Dieselben Vernehmlassungsteilnehmer stellen fest, dass der Menschenhandel nicht mit den gleichen Mitteln wie die illegale Migration bekämpft werden könne und dass die ausländerrechtlichen Bestimmungen daher weniger von repressiven Massnahmen geprägt sein sollten. SGB und Grüne bemerken in diesem Zusammenhang, dass Opfer von Menschenhandel allzu sehr als Straftäterinnen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Ausländerrecht wahrgenommen würden.
4.5 Art. 10 Identifizierung als Opfer
Für 19 Vernehmlassungsteilnehmer (BE, LU, SP, SRK, Fastenopfer, FIZ, Frauenr. Basel, Friedensrat, VSJF, Brot für alle, HEKS, Flüchtlingshilfe, tdf, EFS, worldvision, SKF, SOSF, UNIFEM, Amnesty) ist für die Identifizierung der Opfer vorrangig eine kontinuierliche Schulung, Weiterbildung und Sensibilisierung sämtlicher Behörden notwendig.
GE weist darauf hin, dass in der von der Kontrollstelle Menschenhandel Menschenschmuggel (KSMM) erstellten Checkliste zur Erkennung von Menschenhandel diejenigen Fälle nicht erwähnt sind, bei denen ein mögliches Opfer mit einem Heiratsversprechen geködert wird.
Nach Meinung von 15 Vernehmlassungsteilnehmern (SP, Grüne, Fastenopfer, FIZ, Friedensrat, VSJF, Flüchtlingshilfe, tdf, EFS, worldvision, SKF, SOSF, SKG, SRK, UNIFEM,