Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/121: Deklarationsverordnung und Verordnung über die technischen Vorschriften betreffend die Mengenangaben auf industriellen Fertigpackungen · 27 Seiten

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Art. 37 Änderung bisherigen Rechts

Keine Bemerkungen.

Art. 38 Übergangsbestimmungen

Die Übergangsbestimmungen regeln zwei Fälle:

Absatz 1: Die heute geltende Tara-Regelung im Offenverkauf darf noch während eines Jahres nach Inkrafttreten der zukünftigen Verordnung angewendet werden.

Absatz 2: Fertigpackungen ohne Konformitätszeichen nach Artikel 23 der zukünftigen Verordnung dürfen noch bis 31. Dezember 2014 nach bisherigem Recht in Verkehr gebracht werden. Diese Regelung gilt bei Variante B von Artikel 15 auch für die zulässigen Nennfüllmengen von Wein: Flaschen von 20 cl und 70 cl ohne Konformitätszeichen dürfen noch bis Ende 2014 in Verkehr gebracht werden.

Eine weitergehende Übergangsbestimmung, welche die Erschöpfung vorhandener Warenbestände über das Datum des 31. Dezember 2014 hinaus erlaubt, ist nicht vorgesehen.

Art. 39 Inkrafttreten

Die Verordnung soll zusammen mit dem neuen Messgesetz am 1. Januar 2013 in Kraft treten (vgl. Ziffer 1, Ausgangslage).