Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/144: Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik · 24 Seiten
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langt. Der Nationalrat hat in der Wintersession 2009 einer entsprechenden Revision des Familienzulagengesetzes zugestimmt. Nachdem der Ständerat in der Frühlingssession 2010 Eintreten beschlossen hat, führt die SGK-SR nun die Detailberatung durch.
Das Krankenversicherungsgesetz23 sieht für untere und mittlere Einkommen Prämienverbilligungen von mindestens 50 Prozent für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung vor.
Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer24 sind mit dem Ehegattentarif, dem Kinderabzug und dem höheren Versicherungsabzug für Familien Massnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien in Kraft. In jüngster Vergangenheit wurde das Gesetz mehrfach revidiert: Auf den 1. Januar 2008 sind Sofortmassnahmen betreffend die Ehepaarbesteuerung in Kraft getreten. Im September 2009 verabschiedete das Parlament eine Reform der Familienbesteuerung, mit der ab 2011 Kosten für familienexterne Kinderbetreuung von den Bundessteuern abgezogen werden können. Durch die Einführung eines Elterntarifs bei der direkten Bundessteuer ist ab 2011 eine zusätzliche Entlastung zum bestehenden Kinderabzug vorgesehen.
Seit längerer Zeit wird die Schaffung von Ergänzungsleistungen für Familien (EL) diskutiert. Der Nationalrat gab im März 2001 zwei parlamentarischen Initiativen der Nationalrätinnen Jacqueline Fehr und Lucrezia Meier-Schatz (00.436 und 00.437) Folge, welche gesetzliche Regelungen für Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien nach dem Vorbild des Tessiner Modells verlangen. Im Jahr 2004 hat der Bundesrat im Auftrag der SGK-NR eine Vernehmlassung zu einem ersten Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung25 durchgeführt.. Im Februar 2009 beauftragte sie den Bundesrat, Alternativen zum bisherigen Entwurf der Kommission auszuarbeiten. Die Kommission hat den entsprechenden Bericht am 26. Februar 2010 zur Kenntnis genommen. Sie wird Anfang 2011 Hearings zu den vorgeschlagenen Alternativen durchführen.
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
Damit die selbstverantwortliche Ausgestaltung des Familienlebens gewährleistet werden kann, müssen verschiedene Rahmenbedingungen erfüllt sein, wie z.B. die Möglichkeit, Familie und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren. Nachfolgend sind die wichtigsten Erlasse in diesem Bereich aufgeführt.
Seit dem 1. Februar 2003 ist das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Es handelt sich um ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördert, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Am 19. März 2009 und am 4. Juni 2009 stimmten der Nationalrat bzw. der Ständerat der Motion 08.3449 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) zu, welche vom Bundesrat eine Verlängerung des Impulsprogramms um 4 Jahre verlangt. Der Bundesrat hat am 17. Februar 2010 eine Botschaft verabschiedet, in der die Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes um vier Jahre mit einem Finanzrahmen von 80 Mil-
23 Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10)
24 DBG; SR 642.11
25 ELG; SR 831.30