Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/144: Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik · 24 Seiten
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einem Ausbau des Tagesstrukturangebotes für Kinder im Frühbereich und im Vorschulalter unbestritten ist (vgl. Ziffer 1.2). Die EKFF verlangt einen massiven Ausbau von qualitativ hoch stehenden familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten und setzt sich dafür ein, dass die Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verbessert und die Kindertagesstätten zu Bildungsinstitutionen weiterentwickelt werden. Der Aufbau eines adäquaten familienergänzenden Betreuungsangebots wurde als Empfehlung im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bereits 2000 in das Programm der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK aufgenommen. Gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK hat die SODK im März 2008 Leitsätze verabschiedet und darin festgehalten, dass Bund, Kantone und Gemeinden ihre Verantwortung für die Bereitstellung von Tagesstrukturen wahrnehmen sollen.42 Der Arbeitgeberverband hält in einem Bericht von 2006 fest, dass das heutige Schulsystem den Kindern erwerbstätiger Eltern nicht gerecht wird und die Realisierung einheitlicher Blockzeiten sowie zusätzliche Betreuungsangebote wie Tagesschulen gesellschaftspolitisch notwendig erscheinen und wirtschaftlich wünschbar sind.43 Diese Aufzählung ist keineswegs abschliessend. Unterschiedlich fallen allenfalls die Beurteilungen aus, wer für eine Verbesserung des Angebots zuständig ist und wie die Finanzierung geregelt werden soll. Gerade deshalb ist eine Verfassungsgrundlage, die Bund und Kantone als wichtige Akteure gemeinsam in die Pflicht nimmt, nötig. Ein Verfassungsartikel, der die Kompetenzen klar definiert, aber auf Gesetzesebene genügend Spielraum für eine Ausgestaltung lässt, ist deshalb sinnvoll.
5 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Zur Systematik
Die neue Verfassungsbestimmung wird systematisch als Artikel 115a BV dem bestehenden Artikel 116 BV vorangestellt. Mit der Sachüberschrift Familienpolitik wird diese Systematik auch dem bisherigen Artikel 116 Absatz 1 BV besser gerecht, dessen Einordnung unter der Sachüberschrift Familienzulagen und Mutter- schaftsversicherung nicht optimal war und der im vorliegenden Entwurf neu zu Artikel 115a Absatz. 1 BV wird. Artikel 116 BV regelt neu ausschliesslich die Familienzulagen und die Mutterschaftsversicherung, was auch für diese Bestimmung in systematischer Hinsicht eine Klärung in Bezug auf die Sachüberschrift darstellt.
42 Kinderbetreuung: Familienergänzende Tagesstrukturen. Gemeinsame Erklärung der EDK und der SODK vom 13. März 2008.
43 Familienpolitische Plattform des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Aktualisierter Neudruck, Zürich 2006.