Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/144: Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik · 24 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Die parlamentarische Initiative Hochreutener vom 23. März 2007
Die von Nationalrat Norbert Hochreutener (CVP, BE) am 23. März 2007 eingereichte parlamentarische Initiative verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung (BV)1 durch einen Artikel über die umfassende Förderung der Familie. In der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes formuliert die Initiative einen Vorschlag für einen entsprechenden Verfassungsartikel:
„Art. 116a Förderung der Familie
Abs. 1
Bund und Kantone fördern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Eltern mit Kindern und streben den Ausgleich ihrer wirtschaftlichen Mehrbelastung gegenüber Alleinstehenden und Ehepaaren ohne Kinder an. Der Bund kann entsprechende Anstrengungen der Kantone unterstützen. Er berücksichtigt insbesondere steuerliche Massnahmen der Kantone zugunsten von Eltern mit Kindern beim Finanzausgleich.
Abs. 2
Insbesondere entlastet der Bund bei Steuern und Sozialversicherungen ohne Kapitaldeckungsverfahren Eltern mit Kindern, ohne die entsprechenden Leistungen zu kürzen.
Abs. 3
Bund und Kantone fördern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Der Bund kann zu diesem Zweck, wenn die Bestrebungen der Kantone und Dritter nicht ausreichen, auf dem Gesetzesweg Minimalanforderungen festlegen, sofern er sich finanziell an den Leistungen der Kantone beteiligt.
Abs. 4
Der Bund fördert die Bildung und Integration von Kindern und Jugendlichen. Er kann entsprechende Bestrebungen durch Beiträge unterstützen.“
In seiner Begründung weist der Initiant darauf hin, dass die Familienförderung und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu einem immer wichtigeren politischen Thema werden. Die Verfassungsbasis für eine Familienpolitik in Artikel 116 der Bundesverfassung sei jedoch äusserst schmal, so dass sich eine Ergänzung der Verfassung aufdränge. Der Inhalt des neuen Verfassungsartikels könne materiell noch genauer geklärt werden. Er solle aber insbesondere die Förderung der Familie als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen definieren und vorsehen, dass Eltern mit Kindern sowohl durch die Zuweisung zusätzlicher Ressourcen bzw. Entlastung bei Abgaben gestärkt als auch durch Betreuungsangebote entlastet
1 SR 101