Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/144: Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik · 24 Seiten
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Familienpolitische Massnahmen zur Umsetzung des horizontalen und vertikalen Ausgleichs umfassen sowohl monetäre Leistungen wie z.B. Familienzulagen, Steuerabzüge, Stipendien, Mutterschaftsversicherung oder Bedarfsleistungen für Eltern als auch nicht-monetäre Leistungen wie z.B. die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder das Angebot an Beratungsdiensten.
2.2 Herausforderungen der Familienpolitik
Die Zusammensetzung der Familien, ihre interne Organisation wie auch ihre Stabilität haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. So sind die Familien kleiner geworden, die starre innerfamiliäre Rollenteilung zwischen Mann und Frau hat sich etwas aufgeweicht und zu einer stärkeren beruflichen Partizipation auch von Frauen mit Familie geführt. Gleichzeitig hat die Zahl der geschiedenen Ehen deutlich zugenommen, was eine steigende Anzahl von Einelternfamilien zur Folge hatte.10 Familien sind vergleichsweise häufig von Armut betroffen. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass der finanzielle Bedarf mit der Anzahl Kinder steigt und gleichzeitig die für Erwerbsarbeit zur Verfügung stehende Zeit sinkt. Zum andern reicht das Einkommen im Fall von Scheidungen häufig nicht, um zwei Haushalte zu finanzieren. Daraus ergeben sich drei Herausforderungen für die Familienpolitik: den Ausgleich der finanziellen Belastung, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Stärkung des Familienlebens.
Erstens geht es um den Ausgleich der finanziellen Belastung, welche Kinder darstellen. Zum einen verursachen Kinder direkte Kosten etwa in Form von höheren Wohnkosten oder Mehrausgaben für Essen, Kleidung und Versicherungen, zum anderen resultieren auch indirekte Kosten, indem sich die Erwerbsarbeit und damit das Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteils reduziert. Besonders ins Gewicht fallen diese Belastungen für Einelternfamilien und für kinderreiche Familien, welche folglich auch übermässig armutsgefährdet sind. Aufgabe der Familienpolitik ist es also, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass sich die finanzielle Belastung für Familien in Grenzen hält, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung des Kindeswohl und weil Familien wichtige Leistungen für die Gesellschaft erbringen.
Zweitens muss die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit aus verschiedenen Gründen verbessert werden. Zum einen wird damit die Gestaltungsfreiheit des Familienlebens gewährleistet. Ein Fünftel der Schweizer Frauen bleibt kinderlos, wobei über alle Bildungsstände hinweg der Kinderwunsch grösser ist als die Zahl der geborenen Kinder. Besonders gross ist diese Diskrepanz bei gut ausgebildeten Frauen, welche aus Sicht der Wirtschaft möglichst im Arbeitsmarkt gehalten werden sollen. Der Bund kann die Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung des Familienlebens und der Anzahl Kinder unterstützen indem er die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung sichert und die Gleichstellung von Mann und Frau fördert. Zum andern wird mit der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben ein wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung geleistet. Insbesondere jene Familien, welche finanziell auf zwei Einkommen angewiesen sind, müssen die Möglichkeit haben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
10 Vgl. Familien in der Schweiz. Statistischer Bericht 2008, Bundesamt für Statistik, 2008, S. 8ff; Strategische Leitlinien EKFF, S. 3 ff..