Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/144: Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik · 24 Seiten
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werden. Die konkrete Ausgestaltung der Familienpolitik solle weitgehend der Gesetzgebung überlassen werden.
1.2 Vorgeschichte: Arbeiten der WBK-NR
Bereits im Herbst 2005 hatten fünf Nationalrätinnen aus fünf verschiedenen Fraktionen je eine parlamentarische Initiative eingereicht2, welche im Zeichen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit standen. Die Initiativen zielten alle darauf ab, Artikel 62 BV um einen Absatz 3 zu ergänzen und in der Verfassung festzuschreiben, dass die Kantone für ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Tagesstrukturen sorgen, wobei der Bund sie bei dieser Aufgabe unterstützen könne.
Beide Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) gaben den Initiativen im Februar bzw. Juni 2006 mit grossem Mehr Folge. Im Laufe der weiteren Arbeiten der WBK-NR und ihrer Subkommission „Tagesstrukturen“, welche mit der Ausarbeitung einer Vorlage betraut wurde, zeigte sich, dass tatsächlich eine Verfassungsänderung nötig sei, wenn die Kantone zu einem Tätigwerden im Sinne der fünf parlamentarischen Initiativen verpflichtet werden sollen. Für die Formulierung konkreter neuer Verfassungsbestimmungen zog die Subkommission der WBK-NR Prof. Bernhard Ehrenzeller als Experten bei. Er kam in seinem Gutachten zusammenfassend zum Schluss, dass eine Umsetzung des Anliegens der Initiativen in Artikel 62 BV – dem Bildungsartikel – systematisch fragwürdig sei und sich eine Ergänzung von Artikel 116 BV – dem Familienartikel – besser eigne. Nicht zuletzt aus diesem Grund beantragte die Subkommission der WBK-NR, die Arbeit an den Initiativen einzustellen und sie abzuschreiben. Sie wies zudem darauf hin, dass sich die Ausgangslage seit dem Einreichen der Initiativen verändert hatte und das von den Kantonen verabschiedete HarmoS-Konkordat im Bereich der Tagesstrukturen die Anliegen der Initiantinnen zu einem grossen Teil abdeckt.
Die WBK-NR schloss sich der Argumentation der Subkommission an. Der Bedarf nach einem Ausbau des Tagesstrukturangebotes für Kinder im Frühbereich und im Vorschulalter blieb jedoch für eine grosse Mehrheit der Kommission unbestritten. Um die Rahmenbedingungen in der familienergänzenden Betreuung im Frühbereich zu verbessern, bat die WBK-NR die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK, die Schaffung einer interkantonalen Vereinbarung für den Vorschulbereich zu prüfen.3 Gleichzeitig mit der Abschreibung der Initiativen beantragte sie dem Nationalrat zudem eine Motion zur Verlängerung der Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung (Mo. 08.3449).
2 05.429 Pa.Iv. Egerszegi-Obrist. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; 05.430 Pa.Iv. Genner. Bessere Chancen für Kinder und Familien; 05.431 Pa.Iv. Fehr Jacqueline. Bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche; 05.432 Pa.Iv. Riklin Kathy. Einführung von Tagesschulen und 05.440 Pa.Iv. Haller. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.
3 Bericht der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 21. August 2008, BBl 2008 8639.