Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/144: Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik · 24 Seiten
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die Räte einer Verlängerung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zugestimmt und es für die nächsten vier Jahre mit einem Kredit von 120 Millionen Franken dotiert. Diese Massnahme zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist ebenfalls aufgrund der heutigen Verfassungsgrundlage erfolgt. Die parlamentarische Initiative ist somit im Grunde genommen obsolet und eine neue Verfassungsbasis zum Erreichen der von ihr genannten Ziele nicht erforderlich.
Letztlich kann ein neuer Verfassungsartikel in der vorgeschlagenen Form auch als Diskriminierung jener Familien verstanden werden, welche selber für Betreuung ihrer Kinder sorgen. Sie würden dazu verpflichtet, mittels ihrer Steuern dazu beizutragen, dass der Staat finanzielle Mittel für Familien zur Verfügung stellt, die ihre Kinder von Drittpersonen betreuen lassen. Diese störende Diskrepanz in der Behandlung von Familien kann nicht unterstützt werden.
4 Handlungsbedarf
4.1 Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
Als Verbundaufgabe verschiedener Ebenen ist die Familienpolitik im Allgemeinen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit im Besonderen ein verfassungswürdiges Thema. Infolge der gesellschaftlichen Entwicklung und Mobilität sind in diesem Bereich – wie in anderen Politikbereichen auch – 26 kantonale, wenig aufeinander abgestimmte Systeme kaum mehr sinnvoll. Eine grössere Kohärenz und eine für Bund und Kantone gemeinsam geltende Stossrichtung ist deshalb erforderlich.
Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung ist in der Schweiz noch längst nicht erfüllt. Dies ist einer der Gründe, weshalb viele Frauen in der Schweiz auf Kinder verzichten. 21 Prozent der 40-jährigen Frauen sind kinderlos und 15 Prozent haben nur ein Kind. Insbesondere beruflich hoch qualifizierte Frauen entscheiden sich, kein Kind zu haben: vier von zehn Frauen mit tertiärer Ausbildung bleiben kinderlos.36Dass Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit einen positiven Einfluss auf die Geburtenrate haben, ist wissenschaftlich bestätigt.37 Nicht nur aus demographischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht ist die Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wichtig, denn der Anteil von gut ausgebildeten Frauen nahm in den letzten Jahren stetig zu. Heute sind die Hälfte der Universitätsstudierenden Frauen. Fehlen für sie die Voraussetzungen, Familie und eine berufliche Karriere zu verbinden, entgehen der Wirtschaft unverzichtbare, hoch qualifizierte Arbeitskräfte. Für eine Verbesserung dieser Situation muss auch der Bund eine aktive Rolle wahrnehmen, was ihm aufgrund der heutigen Verfassungsgrundlage nicht möglich ist. Für viele Familien ist es eine zudem eine finanzielle Notwendigkeit, dass beide
36 Kinder und Karriere – Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Kurzfassung des OECD- Ländervergleichs zu Neuseeland, Portugal und der Schweiz mit besonderer Berücksichtigung der Teile zur Schweiz, Verfasst im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco), 2004, S. 8.
37 Vgl. z.B. Giuliano Bonoli: The impact of social policy on fertility: evidence from Switzerland, in: “Journal of European Social Policy”, Vol. 18, No. 1, 2008, S. 64-78.