Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/144: Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik · 24 Seiten
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Am 19. März 2009 schrieb der Nationalrat die fünf parlamentarischen Initiativen ab und stimmte der Motion der WBK-NR zur Verlängerung der Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung zu.
1.3 Arbeiten der Kommission
Am 23. August 2007 gab die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) der parlamentarischen Initiative von Norbert Hochreutener mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen Folge. Die ständerätliche Schwesterkommission stimmte diesem Beschluss am 19. Februar 2008 mit 6 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu.
Die SGK-NR beauftragte daraufhin am 24. April 2008 ihre Subkommission „Familienpolitik“4 mit der Erarbeitung einer Vorlage. Die Subkommission zog für ihre weiteren Arbeiten in Anwendung von Artikel 112 des Parlamentsgesetzes5 Sachverständige des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV und – für Fragen im Zusammenhang mit der Verfassungsmässigkeit – des Bundesamtes für Justiz BJ bei.
Nach einer ersten Auseinandersetzung mit den Umsetzungsmöglichkeiten der Initiative am 17. Juni 2008 hörte die Subkommission am 19. November 2008 Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und von Stiftungen, die im Bereich der Familienpolitik tätig sind, an.
An zwei weiteren Sitzungen setzte die Subkommission ihre Arbeiten fort und zog dabei auch die bereits von der WBK-NR geleisteten Vorarbeiten mit ein. Schliesslich unterbreitete sie der SGK-NR am 9. Oktober 2009 einen ersten Vorschlag für einen neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik. Er beschränkte sich im Wesentlichen auf die Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch Bund und Kantone und die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Als dritten Punkt stellte die Subkommission eine Bundeskompetenz zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos (Alimentenhilfe) durch die Kantone zur Diskussion. Die SGK-NR stimmte der Stossrichtung der Arbeiten der Subkommission zu und beauftragte sie, einen Bericht- und Erlassentwurf auszuarbeiten, der alle drei Punkte berücksichtigt. Anlässlich der Diskussion eines ersten Berichtsentwurfs kam die Subkommission zum Schluss, dass der neue Verfassungsartikel durch die Aufnahme einer Bundeskompetenz betreffend die Harmonisierung der Alimentenhilfe zu reich befrachtet wäre. Sie beantragte deshalb der SKG-NR, von der Aufnahme eines entsprechenden Absatzes abzusehen.
Am 13. Oktober 2010 stimmte die SGK-NR vorliegendem Bericht- und Erlassentwurf mit 17 zu 7 Stimmen zu und beschloss, ihn bei den Kantonen, den politischen Parteien und den interessierten Kreisen in eine Vernehmlassung zu geben.
4 Rossini, Fehr Jacqueline, Gilli (ab 14.9. 2008), Kleiner, Leuenberger-Genève (bis 14.9.2008), Maurer, Meyer Thérèse, Scherer, Stahl, Weibel.
5 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (ParlG; SR 171.10)