Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/144: Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik · 24 Seiten

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von Familie und Erwerbstätigkeit abzielen. Nur in sehr wenigen Ländern werden diese beiden Ansätze miteinander kombiniert. Als Beispiel werden hier oft die nordischen Länder angeführt, da sie für die Familienförderung erhebliche Mittel einsetzen und auf diesem Gebiet seit langem über einen ganzen Massnahmenkomplex verfügen. Die OECD bezweifelt aber, dass sich dieses System als Ganzes auf andere Länder mit anderen Gesellschaftsformen und höheren Bevölkerungszahlen übertragen lässt. Die meisten OECD-Länder wollen die Ehepaare selbst entscheiden lassen, ob nur ein Elternteil oder beide erwerbstätig sein sollen und wer von beiden die Kinder betreuen soll. In der Praxis aber werden die finanziellen Erwerbsanreize oft durch Massnahmen zugunsten nichterwerbstätiger Ehepartner oder durch die Einkommensabhängigkeit gewisser Leistungen wieder aufgehoben. Bei der Unterstützung alleinerziehender Eltern werden beispielsweise in Grossbritannien die Leistungen von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht. Einige Länder wie Österreich oder Finnland gewähren lange bezahlte Urlaube. Andere wiederum, zum Beispiel Schweden oder Dänemark, setzen den Akzent eher auf geeignete Betreuungsangebote und auf die Harmonisierung der Unterrichtszeiten. Möglich ist auch, die Kinderbetreuung mit kostenfreundlichen Angeboten attraktiver zu machen. Familienfreundliche Massnahmen am Arbeitsplatz sind in erster Linie im öffentlichen Sektor und in Grossunternehmen mit vielen weiblichen Beschäftigten verbreitet. Da davon vor allem qualifizierte Arbeitskräfte profitieren, setzen sich verschiedene Länder dafür ein, dass auch Beschäftigte mit niedrigem Einkommen von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen können. Einige Länder haben Gesetzesbestimmungen eingeführt, die den Arbeitnehmenden das Recht (Niederlande) oder die Möglichkeit (Grossbritannien) einräumen, ihre Arbeitsbedingungen an ihre familiäre Situation anzupassen. Allen Industriestaaten gemein ist, dass auf unter Sechsjährige nur ein kleiner Teil der insgesamt für Kinder eingesetzten öffentlichen Mittel entfällt (im OECD-Durchschnitt ein Viertel). Um jedoch die sozialen Ungleichheiten zu verringern und namentlich die Lebenssituation der Ärmsten zu verbessern, müssten die finanziellen Beiträge für Kinder im Vorschulalter erhöht und die Beratungsangebote für Schwangere und Eltern sowie die Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder, insbesondere für solche aus sozial schwachen Familien, verbessert werden.

3 Beurteilung der Initiative

3.1 Allgemeine Beurteilung

Die von der parlamentarischen Initiative Hochreutener angesprochenen Punkte – die finanzielle Entlastung von Familien, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Bildung und Integration von Kindern und Jugendlichen – sind zweifellos wichtige Elemente einer umfassenden Familienpolitik. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Familienpolitik in den letzten Jahren an politischer Bedeutung gewonnen und der Bund seinen Beitrag zur Förderung und Entlastung der Familien zu leisten hat. Es stellt sich jedoch die Frage, für welche familienpolitischen Themenfelder tatsächlich eine Verfassungsänderung notwendig ist, um die Familienpolitik national besser zu steuern und effizienter zu gestalten. Eine Ergänzung der Verfassung im Bereich der Familienpolitik ist nur dann sinnvoll,