Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 28 Seiten
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verzichten (2a3).15 Des Weiteren berücksichtigt die vorliegende Vorlage auch den Revisionsentwurf von 2007, welcher entsprechende Regelungen auf Gesetzesstufe vorgesehen hat.16
Eine umfassende Waldflächenpolitik, welche auch die Gebiete mit bedrängter Waldfläche einschliesst, hat sodann auch Überlegungen zu berücksichtigen, wie sie der Weiterentwicklung des WAP-CH («WAP-CHplus») zugrunde liegen. Es hat sich gezeigt, dass neue Themen wie zum Beispiel Klimawandel, Biodiversität, Waldflächenentwicklung, Walderschliessung aktuell geworden sind. Der Bundesrat hat am 21. April 2010 dem Vorgehen zur Weiterentwicklung des WAP-CH zugestimmt.
2.3 Neuregelung der Waldflächenpolitik
Das Waldareal ist in intensiv genutzten Räumen vor allem durch Siedlungen und Infrastrukturen stark unter Druck. Dies bedeutet, dass sich eine neue Waldflächenpolitik nicht nur auf Gebiete mit zunehmender Waldfläche konzentrieren kann, sondern dass eine integrale, sektorübergreifende Betrachtungsweise für die ganze Schweiz notwendig ist. Festgehalten wird am Grundsatz des Rodungsverbots, d.h. die Gesamtwaldfläche soll nicht reduziert werden. Rechtliche Anpassungen werden nur dort vorgenommen, wo diese zur Umsetzung einer neuen Waldflächenpolitik erforderlich sind.
Die neue Waldflächenpolitik basiert auf vier Säulen: (a) Flexibilisierung des Rodungsersatzes, (b) teilweise Aufhebung des dynamischen Waldbegriffs, (c) Stärkung der Raumplanung bei der Begrenzung des Siedlungswachstums und bei der Abstimmung der weiteren Entwicklung der Waldfläche (Kap. 2.7.2) und (d) wirksame Förderanreize, um bestimmte Flächen offen halten zu können (Kap. 2.7.3).
Die Umsetzung der Waldflächenpolitik muss regional differenziert erfolgen: In Gebieten, wo die Waldfläche unter Druck ist (Siedlungsgebiete, Mittelland), stehen Instrumente im Vordergrund, welche die Verteilung des Waldes als Grünraum im weiteren Sinne sicherstellen. Dies umfasst einerseits das Festhalten an der Pflicht zu realem Rodungsersatz und andererseits eine bessere Abstimmung der Waldflächenpolitik mit weiteren Landnutzungspolitiken (insb. Landwirtschaft) im Rahmen der Raumplanung.
Der Schutz des Waldes mittels grundsätzlichem Rodungsverbot ist aufrecht zu erhalten; eine Abkehr davon würde eine Verfassungsänderung bedingen. Hingegen ist der Kriterienkatalog zur Erteilung der Ausnahmebewilligungen für Rodungen zu prüfen und allenfalls zu erweitern (z. B. Rodungsbewilligungen für die Rückgewinnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen).
Aufgrund der unkontrollierten Siedlungsentwicklung auf Landwirtschaftsflächen im Mittelland entstehen heute Situationen, wo die Siedlungsfläche direkt an Wald grenzt. Weiteres Wachstum würde Waldfläche benötigen. Zwei Lösungsansätze für diese Problematik sind vorstellbar: Zum einen könnten mittels kleinflächiger Waldumverteilungen sinnvolle Siedlungsplanänderungen umgesetzt werden. Dies
15 WAP-CH, S. 62.
16 BBl 2007 3829, 3879.