Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 28 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage

Erfordernis einer Ausnahmebewilligung diesem Druck Stand zu halten vermochte,8 sind bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen grosse Verluste zu verzeichnen: 94 Prozent des Kulturlandverlusts sind auf die Ausbreitung der Siedlungsfläche zurückzuführen.9 Können eingewachsene Flächen grundsätzlich wieder urbar gemacht werden, sind dagegen überbaute Böden in aller Regel dauerhaft versiegelt und für den Anbau von Nahrungsmitteln für immer verloren. Landwirtschaftliche Vorrangflächen bedürfen deshalb eines effektiven Schutzes mit raumplanerischen Instrumenten, welcher nicht zu einer Schwächung des Waldschutzes führen darf.

Nachdem die eidgenössischen Räte auf die vom Bundesrat als indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Rettet den Schweizer Wald» vorgelegte Teilrevision des Waldgesetzes10 nicht eingetreten sind, kamen in der Folge auch an sich unbestrittene Lösungsvorschläge zur Waldflächenproblematik nicht zum Tragen. Mit dieser Vorlage soll deshalb das Instrumentarium für eine Waldflächenpolitik bereitgestellt werden, mit welchem den unterschiedlichen Entwicklungen der Waldflächen in der Schweiz Rechnung getragen werden kann.

2.2 Grundlagen für die Vorlage

Die Zunahme der Waldfläche wurde bereits 1975 im Rahmen der Gesamtkonzeption für eine schweizerische Wald- und Holzwirtschaftspolitik11 thematisiert. In Bezug auf die sich natürlich bewaldenden Brachlandflächen wurde vorgeschlagen, dass diese während einer Dauer von 30 Jahren seit der Brachlegung nicht als Wald gelten und dementsprechend auch nicht der forstlichen Gesetzgebung unterstehen sollten.12 Im Weiteren begrüssten sie «Waldverschiebungen» in Gebieten mit Waldflächenzunahme (Voralpen, Jura, Alpen), allerdings nur im «Rahmen eines verbindlichen Gesamtplanes, welcher sowohl eine Regionalplanung sowie sämtliche Ortsplanungen der Region zu umfassen hat».13 Das Waldprogramm Schweiz (WAP-CH),14 welches in den Jahren 2002/2003 als Grundlage für die zukünftige Waldpolitik erarbeitet wurde, griff diese Problematik differenziert auf und hat für eine neue Waldflächenpolitik Ziele und darauf ausgerichtete Massnahmen formuliert. Insbesondere wurde unter dem Titel «Weitere Massnahmen» vorgeschlagen, den Kriterienkatalog für Ausnahmebewilligungen für Rodungen zu ergänzen (Massnahme 1a1), den dynamischen Waldbegriff in raumplanerisch festgelegten Gebieten mit unerwünschter Waldflächenzunahme teilweise aufzugeben (Massnahme 2a2) sowie auf Realersatz in Gebieten mit zunehmender Waldfläche zugunsten von Massnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes zu

8 Im dritten Schweizerischen Landesforstinventar (LFI3) 2004–2007 wird für das Mittelland eine gleichbleibende Waldflächenzunahme ausgewiesen.

9 Bodennutzung im Wandel: Arealstatistik Schweiz, hrsg. v. Bundesamt für Statistik. Neuchâtel 2001, S. 17.

10 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald und zur Volksinitiative «Rettet den Schweizer Wald» vom 28. März 2007, BBl 2007 3829.

11 Hansjörg Steinlin/Heidi Schelbert-Syfrig/Gérard Crettol; Gesamtkonzeption für eine Schweizerische Wald- und Holzwirtschaftspolitik, hrsg. v. Eidgenössischen Oberforstinspektorat). Bern 1975, S. 334 ff. und 346 ff.

12 A.a.O., S. 347.

13 A.a.O., S. 346.

14 Waldprogramm Schweiz (WAP-CH) Handlungsprogramm 2004–2015, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Schriftenreihe Umwelt Nr. 363, Bern 2004, S. 24 und

102 f.