Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 28 Seiten

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reduziert. Gemäss der entsprechenden Botschaft und Vorlage39 stehen folgende Bestimmungen im Vordergrund:

Artikel 8a legt den Mindestinhalt des Richtplans im Bereich Siedlung fest, unter anderem wie gross die Siedlungsfläche insgesamt und wie sie im Kanton verteilt sein soll, wie ihre Erweiterung regional abgestimmt und wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen bewirkt wird.

Artikel 15 wird präzisiert und verlangt neu die überkommunale Abstimmung bei der Einzonung und verschärft die Anforderungen für Neueinzonungen.

Damit eingezontes Land effektiv auf den Markt kommt, werden die Kantone in Artikel 15a neu zur Baulandverflüssigung verpflichtet.

Nach Artikel 37b müssen die Kantone ihre Richtpläne innert fünf Jahren anpassen. Während dieser Zeit sind Einzonungen nur insoweit zulässig, als dadurch die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössert wird. Danach gilt ein Einzonungsstop bis der betreffende Kanton über eine vom Bundesrat genehmigte Richtplananpassung verfügt.

Im Rahmen der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes will die Kommission auch die Bestimungen bezüglich Mehrwertabschöpfung (Art. 5 Abs. 1 RPG) kontretisieren. Die Kantone sollen eine Mehrwertabgabe erheben, die zumindest einem Viertel des planungsbedingten Mehrwerts entspricht, wenn Boden neu einer Bauzone zugewiesen wird.

Im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes wird das Thema des Schutzes und der Nutzung von Böden aufgegriffen. Das Verhältnis zwischen Raumplaung und Wald soll vertieft untersucht sowie dem Schutz des Kulturlandes – insbesondere dem besseren Schutz der Fruchtfolgeflächen (vgl. Kapitel 2.7.2) – die nötige Bedeutung beigemessen werden.

3.3 Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Revision des Bundesgesetz über die Landwirtschaft im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2014/17) wird der Bundesrat bis Ende 2011 eine Botschaft erarbeiten. Unter anderem gestützt auf die Motion 09.3973 (WAK-SR) «Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Konkretisierung des Konzepts» soll die Förderung der Landwirtschaft insbesondere auf folgende Ziele ausgerichtet werden:

 Offenhaltung der Kulturlandschaft;

 Erhaltung und Förderung der Biodiversität;

 Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften.

Die Kommission wird diese Vorschläge zu gegebener Zeit in Bezug auf die Abstimmung mit einer integralen Lösung zur Flexibilisierung der Waldflächenpolitik gemäss der parlamentarischen Initiative 09.474 überprüfen und bei Bedarf Korrekturanträge formulieren.

39 BBl 2010 1049, 1085