Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 28 Seiten

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Kantonen und Waldbewirtschaftenden; Anpassung des Ausbildungsartikels im Hinblick auf die Abschaffung des Forstingenieurstudiengangs an der ETH Zürich und die Einführung eines Fachhochschullehrgangs.

Sowohl der Nationalrat (am 6. Dezember 2007) wie auch der Ständerat (am 12. März 2008) haben einstimmig beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit folgten beide Räte den Anträgen ihrer vorberatenden Kommissionen. Die unterschiedlichen und teils widersprüchlichen ökonomischen und ökologischen Interessen am Wald liessen sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner als Grundlage für eine Gesetzesrevision bringen. Insbesondere die in der Revision vorgeschlagenen Änderungen zur wirtschaftlichen Nutzung des Waldes stiessen auf breite Ablehnung: Bedeuteten sie der einen Seite einschneidende Verschärfungen der Auflagen für die Waldbewirtschaftung, sah die Gegenseite darin die Auflösung des Schutzprinzips. In Folge des Nichteintretensentscheides beider Räte wurde die als Gegengewicht zur bundesrätzlichen Gesetzesrevision lancierte Initiative «Rettet den Schweizer Wald» am 26. März 2008 zurückgezogen, wie es die Initianten bereits im Vorfeld in Aussicht gestellt hatten.

Trotz der klaren Absage des Parlaments an die Revision des Waldgesetzes herrschte Einigkeit darüber, dass nichtsdestotrotz Handlungsbedarf besteht. Die Notwendigkeit nach pragmatischen Lösungen orteten die vorberatenden Kommissionen wie auch das Plenum insbesondere im Bereich der Flexibilisierung der Waldflächenpolitik. Die vorgeschlagenen Bestimmungen dazu waren denn auch in der Vernehmlassung zur abgelehnten Revision des Waldgesetzes von vielen begrüsst worden. Das im Forstpolizeigesetz von 1876 eingeführte Rodungsverbot war eine Reaktion auf den im 19. Jahrhundert durch die Abholzung für die wachsende Industrie stark bedrohten Wald. Seither hat sich die Waldfläche erholt und in den Alpenregionen verzeichnet der Wald seit einiger Zeit gar eine starke natürliche Zunahme. Aufgrund dieser Ausdehnung erweist sich in diesen Gebieten die Pflicht zu Realersatz oftmals als schwierig umsetzbar und letztlich als obsolete Forderung. Eine stärkere Gewichtung der alternativen Ersatzmassnahmen in Form von Aufwertungen zugunsten von Natur- und Landschaftswerten, die auch einen Beitrag an die Lösung allfälliger Konflikte mit den Kulturlandflächen leisten können, wurden gerade auch seitens der betroffenen Kantone gefordert.

Aufgrund dieser Ausgangslage beschloss die Kommission, die Gesetzesarbeit selber an die Hand zu nehmen und eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten.

1.3 Anhörung der Konferenz der kantonalen Forstdirektoren und interessierter Kreise

Um die Stossrichtung der zentralen Punkte, in denen im Rahmen der Beratung der abgelehnten Revision des Waldgesetzes Handlungsbedarf festgestellt wurde, zu bestimmen, führte die Kommission Anhörungen durch. Diese fanden am 25. Juni 2009 statt. Dabei wurden die kantonale Forstdirektorenkonferenz, Pro Natura, die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP sowie das Initiativkomitee «Rettet den Schweizer Wald» angehört.

Die kantonale Forstdirektorenkonferenz, die im Gegensatz zu den eidgenössischen Räten bereits die Revision des Waldgesetzes unterstützt hatte, begrüsst die Initiative der Kommission und fordert insbesondere eine gesetzliche Grundlage für die