Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 28 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Kommissionsinitiative

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (hiernach: die Kommission) hat am 25. Juni 2009 mit 8 gegen 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die Kommissionsinitiative «Flexibilisierung der Waldflächenpolitik» (09.474) auszuarbeiten. Diese sieht vor, mit einer Änderung des Bundesgesetzes über den Wald in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche Konflikte mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen, ökologisch oder landschaftlich wertvollen Gebieten sowie dem Hochwasserschutz zu beseitigen. Als konkrete Massnahme steht die Flexibilisierung der Pflicht zum Rodungsersatz in den betroffenen Gebieten im Zentrum. Da diese allein die unerwünschte Zunahme der Waldfläche aber nicht verhindern kann, sind weitere Instrumente und Massnahmen vorzusehen, welche der nachteiligen Ausdehnung des Waldes in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche entgegenwirken. Die Erhaltung der Gesamtwaldfläche in der Schweiz wird dabei nicht infrage gestellt und damit der im Waldgesetz verankerte Schutzgedanke nicht tangiert.

1.2 Entstehungsgeschichte

Die Stiftung Helvetia Nostra hat am 14. Oktober 2005 mit 115 464 Unterschriften die Volksinitiative «Rettet den Schweizer Wald» eingereicht, die mit einer Änderung des Artikels 77 der Bundesverfassung auf einen verstärkten Schutz des Waldes und eine Einschränkung der derzeitigen Nutzungsmöglichkeiten zielte. Insbesondere sollten Bund und Kantone dazu verpflichtet werden, umfassend für die biologische Vielfalt und die Waldpflege zu sorgen. Zudem sollte der Bund Massnahmen zur Erhaltung des Waldes und zur Behebung von Waldschäden finanziell grosszügiger fördern. Weiter sollte in der Verfassung ein strengeres Rodungsverbot sowie ein absolutes Kahlschlagverbot festgeschrieben werden. Die von Teilen der forstwirtschaftlichen Fachkreisen unterstützte Initiative war eine Reaktion auf den bundesrätlichen Vorentwurf einer Teilrevision des Waldgesetzes und war insbesondere auch Ausdruck der Besorgnis gegenüber den Plänen des Bundesrates, das Kahlschlagverbot mit grosszügigen Rodungsbewilligungen zu lockern.

Am 28. März 2007 hat der Bundesrat dem Parlament eine aufgrund der Vernehmlassungsantworten angepasste Änderung des Waldgesetzes unterbreitet. Gleichzeitig erklärte er diese Revision formal zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Rettet den Schweizer Wald» und empfahl diese selbst zur Ablehnung (07.033, BBl 2007 3829). Die vorgeschlagenen Änderungen betrafen in der Hauptsache folgende Bereiche: Ausweitung der statischen Waldgrenze auf Nichtbaugebiet und Abschwächung der Rodungsersatzpflicht; Festlegung von Vorrangfunktionen für Wälder zur Ausscheidung entsprechender Waldflächen; Ermöglichung der Vermarktung von Senkenleistungen des Waldes für dessen Eigentümer; neue Anreize für die Holzförderung; Festlegung von Grundanforderungen an einen naturnahen Waldbau zur Vermeidung von ökologischen Schäden; Verdeutlichung der Aufgabenteilung zwischen Bund,