Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2010/85: 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik · 28 Seiten
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Entwurf
Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie des Ständerates vom …40
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …41
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 199142 über den Wald wird wie folgt geändert: Art. 7 Rodungsersatz
1Für jede Rodung ist in derselben Gegend mit standortgerechten Arten Realersatz zu leisten.
2Auf den Realersatz kann zur Schonung landwirtschaftlicher Vorrangflächen sowie ökologisch oder landschaftlich wertvoller Gebiete verzichtet werden, soweit als Rodungsersatz gleichwertige Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden.
3Auf den Rodungsersatz kann verzichtet werden bei Rodungen:
a. von in den letzten 50 Jahren eingewachsenen Flächen für die Rückgewinnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen;
b. zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes und zur Revitalisierung von Gewässern;
c. für Biotope nach Artikel 18a und 18b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 196643 über den Natur- und Heimatschutz.
Art. 8
Aufgehoben
40 BBl …
41 BBl …
42 SR 921.0
43 SR 451