Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/22: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Eidgenössischen Instituts für die Meteorologie und Klimatologie (Meteorologiegesetz, MetG) · 27 Seiten
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Art. 3 Aufgaben
Artikel 3 umschreibt die Aufgaben des eidgenössischen Instituts für Meteorologie und Klimatologie.
lit. a: Zur langfristigen und flächendeckenden Erfassung der meteorologischen und klimatologischen Verhältnisse betreibt das Institut eine ausgewogene Kombination von zeitgemässen Systemen zur direkten Messung und Fernerkundung der Atmosphäre. Die Basis dazu bilden ein Klima-Referenzmessnetz zur kontinuierlichen Beobachtung der Klimaentwicklung sowie ein Klima-Ergänzungsnetz zur Erfassung der kleinräumigen Klimate mit ihren regionalen Besonderheiten.
Als Beitrag zum gesundheitlichen Wohlergehen der Bevölkerung betreibt das Institut das nationale Pollenmessnetz und verbreitet Informationen über die Pollenbelastungen in der Schweiz; das Pollenmessnetz wird ergänzt durch Beobachtungen über die Entwicklung des Zustandes der Vegetation.
Zur Integration aller Messungen betreibt das Institut die nationale Aufbereitungsplattform für meteorologische und klimatologische Daten. Diese dient auch zur Aufbereitung und Archivierung der Daten sowie ihrer Bereitstellung zum ungehinderten und kostenlosen Zugang. Die Aufbereitung umfasst die Qualitätsprüfung nach international vereinbarten Standards der Weltorganisation für Meteorologie sowie die Berechnung von abgeleiteten und zeitlich verdichteten Grössen nach einheitlichen Kriterien.
Das Institut kann seine Messungen selbst realisieren, durch Dritte ausführen lassen oder Messungen Dritter (z.B. kantonaler Messnetzbetreiber oder privater Anbieter) in seine Aufbereitungsplattform integrieren und damit eine optimale Flächendeckung sicherstellen.
Die unter lit. a. erzeugten Daten sind für den Benutzer kostenlos und werden zum Download über das Internet bereitgestellt.
lit. b: Das Institut stellt als Basisangebot eine standardisierte Palette von Wetter- und Klimainformationen bereit. Einerseits handelt es sich um Produkte in aufbereiteter Form zum unmittelbaren Gebrauch durch die Nutzer. Dazu gehören Warnungen, ausformulierte und/oder grafisch aufbereitete Vorhersagen in angemessener regionaler Detaillierung und über alle Zeitbereiche, biometeorologische Vorhersagen (z.B. über den Pollenflug), Kurzinformationen zum vergangenen Wetter (z.B. Monats- und Jahresbulletins) oder zu besonderen Ereignissen, Bulletins mit aktuellen Messwerten und Beobachtungen etc. Diese Informationen werden in den 3 wichtigsten Landessprachen und, wo sinnvoll, auch in Englisch erstellt. Nicht mehr unter das Basisangebot gezählt werden individuelle Auskünfte zu meteorologischen Daten oder Wetteraussichten (heutige Telefonnummern 0900) sowie Wetterinformationen über Sprachsysteme für die Allgemeinheit, mit Ausnahme der Dienste unter Buchstabe d.
Andererseits handelt es sich beim Basisangebot um Informationen, die durch die Nutzer in ihren eigenen Anwendungen weiterverarbeitet werden können. Dazu gehören die qualitätsgeprüften Messdaten und die Prognosefelder aus den Wettervorhersagemodellen.
Das Institut entwickelt und betreibt die notwendigen Werkzeuge der Datenanalyse und der Vorhersage, um unter Einbezug der unter Buchstabe a bereitgestellten Daten die Vorhersagen für den sehr kurzfristigen (null bis sechs Stunden) über den kurzfristigen (bis 48 Stunden) bis zum mittelfristigen Zeitraum (bis über zehn Tage) bereitzustellen. Die Entwicklung dieser Systeme erfolgt meist in Zusammenarbeit mit Hochschulen oder anderen Wetterdiensten. Entwicklung und Betrieb des hochauflösenden Wettervorhersagemodells ist für das Institut die Voraussetzung, um räumlich und zeitlich präzise Prognosen und insbesondere auch Warnungen erstellen zu können.
Das Vorhersagemodell dient insbesondere auch der Erfüllung der Aufgaben nach den Buchstaben c, d, g, h und i. Mit dem Basisangebot wird sichergestellt, dass die notwendigen Grundlagen, d.h. Analysen und Vorhersagen für die sicherheitsrelevanten Aufgaben und zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Verfügung stehen.
Das Basisangebot an meteorologischen und klimatologischen Dienstleistungen wird auf dem Internet publiziert oder über eine Internetplattform zum Download zur Verfügung gestellt. Die Inhalte sind dabei kostenlos.