Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/22: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Eidgenössischen Instituts für die Meteorologie und Klimatologie (Meteorologiegesetz, MetG) · 27 Seiten

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de von vier Jahren seine Beiträge an das PMOD/WRC fest unter der Bedingung, dass sich auch der Kanton Graubünden und die Landschaft Davos zu eigenen Beiträgen verpflichten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Engagements der Schweiz in der WMO ist das Global Atmosphere Watch Programme (GAW). Das GAW-Programm liefert aus allen Teilen der Erde Informationen über die chemische Zusammensetzung der Atmosphäre und deren Wechselwirkung mit Ozeanen und Biosphäre. Der Bundesrat8 beschloss im Jahre 1994, sich an diesem Dauerprogramm der WMO zu beteiligen. Damit erfüllt die Schweiz Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht und aus dessen späteren Zusatzprotokollen.

Das GAW-Programm ist ein wichtiger Bestandteil des Global Climate Observing Systems (GCOS). GCOS koordiniert die weltweite systematische Klimabeobachtung und stellt damit eine wichtige Grundlage für die Klimaforschung und -modellierung dar. GCOS wird gemeinsam von der WMO, der UNESCO, dem UNO Umweltprogramm und dem internationalen Wissenschaftsrat getragen. Es ist eine Folge des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimakonvention) beziehungsweise des Kyoto-Protokolls. Der Bundesrat hat 2008 beschlossen9, dass sich der Bund mit einem jährlichen finanziellen Beitrag am globalen Klimabeobachtungssystem (GCOS) beteiligt.

Neben der Mitgliedschaft in der WMO und der Beteiligung an ihren Aktivitäten ist die Schweiz mehreren Organisationen und Übereinkommen beigetreten, mit denen die Zusammenarbeit im Bereich der Meteorologie und Klimatologie auf Europäischer Ebene vertieft wird:

- Das Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) mit Sitz in Reading (GB) ist am 1. November 1975 für die Schweiz in Kraft getreten10. Hauptziel ist Entwicklung und Betrieb von globalen Vorhersagemodellen und Datenassimilationssystemen zur Analyse des Zustandes der Atmosphäre und zur Erstellung von Mittel- und Langfristvorhersagen.

- Am 19. Juni 1986 ist das Übereinkommen zur Gründung der europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (Eumetsat) für die Schweiz in Kraft getreten11. Eumetsat hat seinen Sitz in Darmstadt (D). Hauptziel ist Unterhalt und Nutzung europäischer Wettersatellitensysteme. Diese dienen in erster Linie der Wettervorhersage und leisten zudem einen Beitrag zur Klimaüberwachung. Zur Erreichung der Ziele betreibt Eumetsat gegenwärtig 3 Programme: Das geostationäre (d.h. ortsfeste) Meteosatprogramm liefert in zeitlich kurzen Abständen Bilder und Messdaten von der dem Satelliten zugewandten Erdhalbkugel. Das europäische Polarsystem besteht aus Satelliten, die die Erde via Pole umkreisen und dabei Informationen über die vertikale Struktur der Atmosphäre liefern. Das Jason Altimetrieprogramm schliesslich liefert Messdaten der Meereshöhe.

- Neben der Vertretung in völkerrechtlichen Organisationen vertritt die MeteoSchweiz die Eidgenossenschaft in den Organisationen EUMETNET12 und ECOMET13. Beide sind Zusammenschlüsse nationaler europäischer Wetterdienste. Der Zweck von EUMETNET ist der Betrieb von gemeinsamen Programmen der Wetterdienste. Sie dienen vorab der Optimierung der europäischen Beobachtungsnetze und der Steigerung des Nutzens aus den investierten Mitteln. Beispiele sind gemeinsam finanzierte schiffs- und flugzeuggestützte Beobachtungen und Messungen, gemeinsamer Verbund der Radarnetzwerke, Ausbildung, etc. ECOMET agiert als Ausgleichstelle für internationale Datenverkäufe und erlaubt damit den Mitgliedern im internationalen

8Beschluss des Bundesrates vom 25. November 1994 über den Beitrag des Bundes an das GAW

Programm der WMO.

9Beschluss des Bundesrates vom 8. Juni 2008 über den Beitrag des Bundes an das Globale Klimabe-

obachtungssystem (GCOS) innerhalb der Verpflichtungen der UNO Klimakonvention.

10 SR 0.420.514.291

11 SR 0.425.43

12 Agreement for the establishment of the Economic interest Grouping (EUMETNET) (Beitritt 2010).

13 Entscheid des Bundesrates vom 1. Mai 2000 über den Beitritt zur ökonomischen Vereinigung ECOMET.