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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 196 Seiten
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Anhang 7 (Art. 9)
Liste der Lebensmittel, in welchen Aromen nicht zulässig sind
Nr. Lebensmittel Bemerkung
1 Unbehandelte Lebensmittel
2 Jegliches in Flaschen abgefüllte oder anderweitig
abgepackte Wasser
3 Milch
4 konzentrierte Milch (alle Fettgehaltsstufen), Milch-
pulver (alle Fettgehaltsstufen)
5 gereifter und ungereifter Käse, Molkenkäse
6 Rahm, Butter
7 Sauermilch, gesäuerte Milch, Buttermilch, Molke, ausgenommen Produkte mit aroma-
Milchserum tisierenden Zutaten
8 Fleisch
9 Gelatine, Kollagen
10 Überzüge von Fleischzubereitungen und -
erzeugnissen, essbare Wursthäute
11 Zubereitungen zum Panieren von Lebensmitteln
12 unverarbeitete Fische, Krebs- und Weichtiere (auch
gefroren und tiefgefroren)
13 Eiprodukte
14 Honig, Gelée royale, Blütenpollen
15 Milchkonfitüre Vanilleextrakt und -aroma sind
zulässig
16 Mehl und andere Müllerei- und Stärkeprodukte
17 Instantgetreide (Schnellkochgetreide), Polenta, Reis
18 Normalbrot, Spezialbrot
19 Teige
20 Teigwaren
21 Tofu, Tempeh, Produkte aus Pflanzenproteinen
22 Obst, Gemüse und Speisepilze (roh, mehr oder
weniger küchenfertig zubereitet, in Essig, in Lake
oder in Öl, getrocknet)
23 Hefe und Nährhefe
24 Zuckerarten, Erzeugnisse aus Zuckerarten ausgenommen in Tablettenform 25 Honig
26 Kakao, Schokolade und andere Kakaoerzeugnisse Aromen sind zulässig, ausser Scho-
kolade- und Milcharomen
27 Gewürz, Gewürzzubereitungen natürliche Aromastoffe und -extrakte
sind zulässig
28 Produkte zur Herstellung von Kakaogetränken
29 Fruchtsaft, verdünnter Fruchtsaft, Fruchtnektar,
Fruchtnektarkonzentrat
30 Grenadinesirup, Fruchtsirup
31 Gemüsesaft
32 Obstwein, Bier, Wein und Schaumwein (alkohol-
frei)
33 Wermut, Aperitif und Bitter, alkoholfrei natürliche Aromastoffe und -extrakte
sind zulässig
34 Bier Aromen sind zulässig, ausser Bier-
aroma
35 Wein, Schaum- und Perlwein, Likörwein, Sauser, ausgenommen Produkte, bei wel-
Traubensaft/ Traubenmost im Gärstadium chen auf die Aromatisierung in der Sachbezeichnung hingewiesen wird