Vorlage

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 196 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 192Fedlex · Vorlage

E-Nr. des Bezeichnung des Höchstmenge Nährstoff, dem der Lebensmittelkategorie Zusatzstoffes Zusatzstoffs Lebensmittelzusatzstoff

zugesetzt werden darf

E 472c Citronensäu- Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglingsanfangs-

reester von in Nährstoffzuberei- nahrung und Folge-Mono- und tungen, sofern die nahrung für gesunde Diglyceriden Höchstmenge in den Säuglinge und von Speisefett- in Anhang 3 Ziffer Kleinkinder

säuren 13.1 genannten

Lebensmitteln nicht

überschritten wird

E 551 Siliciumdioxid 10 000 mg/kg in Trockene Nähr- Säuglings- und

Nährstoffzuberei- stoffzubereitungen Kleinkindnahrung tungen in Pulverform

E 1420 Acetylierte Für die Verwendung Alle Nährstoffe Getreidebeikost und

Stärke in Nährstoffzuberei- andere Beikost für tungen, sofern die Säuglinge und Höchstmenge in den Kleinkinder

in Anhang 3 Ziffer

13.1.3 genannten

Lebensmitteln nicht

überschritten wird

E 1450 Stärkenatriu- Restgehalt Vitaminzuberei- Säuglings- und

moctenylsucci- 100 mg/kg tungen Kleinkindnahrung nat

Restgehalt Zubereitungen von

1000 mg/kg mehrfach ungesät-

tigten Fettsäuren

E 1451 Acetylierte Für die Verwendung Alle Nährstoffe Getreidebeikost und

oxidierte Stärke in Nährstoffzuberei- andere Beikost für tungen, sofern die Säuglinge und Höchstmenge in den Kleinkinder

in Anhang 3 Ziffer

13.1.3 genannten

Lebensmitteln nicht

überschritten wird