Vorlage

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 196 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 193Fedlex · Vorlage

Anhang 6 (Art. 4 Abs. 2 Bst. a)

Listen der Lebensmittel, in welchen eine Übertragung eines Zusatzstoffes nicht zulässig sind

1. Lebensmittel, in welchen übertragene Zusatzstoffe nicht zugelassen werden dürfen

1 Unbehandelte Lebensmittel

2 Honig

3 Nicht emulgierte Öle und Fette tierischen oder pflanzlichen Ursprungs

4 Butter

5 Nicht aromatisierte pasteurisierte und (auch durch Ultrahocherhitzung) sterilisierte Milch

und nicht aromatisierte, pasteurisierte Sahne mit vollem Fettgehalt (ausgenommen fettreduzierte Sahne)

6 Nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte, nicht wärmebehandelt nach der Fermen-

tation

7 Nicht aromatisierte Buttermilch (ausgenommen sterilisierte Buttermilch)

8 Natürliches Mineralwasser und Quellwasser, sowie jegliches in Flaschen abgefüllte oder

anderweitig abgepackte Wasser

9 Kaffee (ausgenommen aromatisierter Instantkaffee) und Kaffee-Extrakte

10 Nicht aromatisierter Blatt-Tee

11 Zuckerarten

12 Trockene Teigwaren, ausgenommen glutenfreie Teigwaren und/oder Teigwaren, die für

eine eiweissarme Ernährung bestimmt sind

2. Lebensmittel, in welchen übertragene Farbstoffe nicht zugelassen werden dürfen

1 Unbehandelte Lebensmittel

2 Jegliches in Flaschen abgefüllte oder anderweitig abgepackte Wasser

3 Vollmilch sowie teilentrahmte und entrahmte Milch, pasteurisiert oder sterilisiert (ein-

schliesslich Sterilisation durch Ultrahocherhitzung) (nicht aromatisiert)

4 Schokoladenmilch

5 Fermentierte Milch (nicht aromatisiert)

6 Haltbar gemachte Milchsorten (nicht aromatisiert)

7 Buttermilch (nicht aromatisiert)

8 Sahne und Sahnepulver (nicht aromatisiert)

9 Öle und Fette tierischen und pflanzlichen Ursprungs

10 Gereifter und ungereifter Käse (nicht aromatisiert)

11 Butter aus Schaf- und Ziegenmilch

12 Eier und Eiprodukte

13 Mehl und andere Müllerei- und Stärkeprodukte

14 Brot und ähnliche Produkte

15 Teigwaren und Gnocchi

16 Zucker, einschliesslich sämtlicher Mono- und Disaccharide

17 Tomatenmark und Tomatenkonserven

18 Sossen auf Tomatenbasis

19 Fruchtsaft und Fruchtnektar sowie Gemüsesaft und Gemüsenektar

20 Obst, Gemüse (einschliesslich Kartoffeln) und Pilze, in Dosen- oder Glaskonserven oder

getrocknet; Obst, Gemüse (einschliesslich Kartoffeln) und Pilze, verarbeitet

21 Konfitüre extra, Gelee extra und Maronenkrem, crème de pruneaux

22 Fisch, Weichtiere und Krebstiere, Fleisch, Geflügel und Wild sowie deren Zubereitungen,

ausgenommen zubereitete Mahlzeiten, die diese Zutaten enthalten

23 Kakaoprodukte und Schokoladenbestandteile in Schokoladeprodukten

24 Röstkaffee, Tee, Kräuter- und Früchtetee, Zichorie; Auszüge aus Tee, Kräuter- und