Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 4 Seiten

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Nachfolgend die Änderungen respektive Neuerungen einzelner Gattungen:

• «Farbstoffe»: Definition wurde an die EU angepasst;

• «Konservierungsstoffe»: Die Bezeichnung «Konservierungsmittel» wurde gestrichen. Neu darf die Gattung nur noch als Konservierungsstoffe gekennzeichnet werden;

• «Antioxidationsmittel»: Die Bezeichnung «Antioxidantien» wurde gestrichen. Neu darf die Gattung nur noch als Antioxidationsmittel gekennzeichnet werden;

• «Trägerstoffe»: neue Gattungsbezeichnung. Es handelt sich dabei um Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittelzusatzstoffe, -aromen oder -enzyme, Nährstoffe oder sonstige Stoffe, die einem Lebensmittel zu Ernährungszwecken oder physiologischen Zwecken zugefügt werden, zu lösen, zu verdünnen, zu dispergieren oder auf andere Weise physikalisch zu modifizieren, ohne ihre Funktion zu verändern (und ohne selbst eine technologische Wirkung auszuüben), um deren Handhabung, Einsatz oder Verwendung zu erleichtern;

• «Trennmittel»: Die Bezeichnung «Antiklumpmittel» wurde gestrichen. Neu darf die Gattung nur noch als Trennmittel gekennzeichnet werden;

• «Schaummittel»: neue Gattungsbezeichnung. Es handelt sich dabei um Stoffe, die die Bildung einer einheitlichen Dispersion einer gasförmigen Phase in einem flüssigen oder festen Lebensmittel ermöglichen;

• «Komplexbildner»: neue Gattungsbezeichnung. Es handelt sich dabei um Stoffe, die mit Metallionen chemische Komplexe bilden;

• «Aromen»: Definition gemäss Art. 3 Para. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008.

Anhang 9

Die neu eingeführten Referenzmengen dienen als Grundlage zur Ermittlung der Energie- und Nährstoffmengenanteile welche neu im Rahmen der Nährwertkennzeichnung angegeben werden können. Die Werte wurden aus Anhang XIII Teil B der Verordnung (EU) Nr. 1969/2011 übernommen