Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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kann, ersuchen wir diesbezüglich um eine raschest mögliche Ände-

rung noch vor Inkraftsetzung des neuen Verordnungsrechts, damit

es nicht zu vermeidbaren Beanstandungen kommt.

Denner AG 8.1 Hier wurde die Regelung der EU grösstenteils korrekt übernom- Art. 8 Abs. 1: „Ihre Angabe muss entweder durch die Schriftart,

men. Bei den Anforderungen zur Hervorhebung der allergenen den Schriftstil, die Hintergrundfarbe oder andere geeignete Mittel Zutaten in Art. 8 Abs. 1 LKV besteht noch eine kleine Differenz zu vom Rest des Zutatenverzeichnisses hervorgehoben werden oder EU 1169/2011 Art. 21 Abs. 1 Bst. b. Denner AG beantragt aber, am Ende des Verzeichnisses der Zutaten in einer separaten dass nebst der Kennzeichnung der allergenen Substanzen gemäss Aufzählung der Allergene erfolgen“.

dem System der EU (optische Hervorhebung im Verzeichnis der

Zutaten) auch die heutige Deklaration von allergenen Substanzen Art. 8 Abs. 2bis: „Oder Ver-arbeitungshilfsstoffe deutlich ma-chen. weiterhin zulässig sein soll. Diese Vorschrift gilt nicht bei gesonderter Angabe der al-lergenen Substanzen am Ende der Zutatenliste“.

Schweizer Fleisch- 8.1 Die Hervorhebung von Allergenen macht - trotz des Mehraufwan-

Fachverband SFF des - auch aus unserer Sicht Sinn. Dies obwohl wir davon ausge- Art. 8, Abs. 1 ergänzen mit " .... die Hintergrundfarbe, einen zu-

hen, dass die betroffenen Personen besonders auf die jeweiligen sätzlich gesonderten Hinweis oder andere geeignete Mittel her-Allergene sensibilisiert sind und daher schon heute die deklarierten vorgehoben werden".

Angaben genau prüfen. Es stellt sich jedoch die Frage, weshalb

neu jeder einzelne allergene Stoff zu deklarieren ist bzw. die aller- Art. 8, Abs. 2bis: streichen

genen Zutaten nicht mehr zusammengefasst werden dürfen. Die

detailliertere Abgabe jeder Teilkomponente macht aus Sicht der

Information und der Lesbarkeit keinen Sinn. wichtig ist, dass alle

vorhandenen Allergeneim Zutatentext aufgeführt und sofort ersicht-

lich sind.

Auch ist es so, dass die Hervorhebung der Allergene nicht mit allen

Aufzeichnungswaagen bewerkstelligt werden kann, was für die

betroffenen KMU's beträchtliche Investitionen zur Folge hätte. Die

Hervorhebung sollte deshalb durch die Möglichkeit eines gesonder-

ten Allergenhinweises ergänzt werden.

Emmi AG 22.1 Nährwertkennzeichnung: Die EU verwendet in der VO 1169/2011 synonyme Verwendung des Begriffs "Energie", "Energiewert" und

für die Angabe der Nährwertdeklaration den Begriff "Energie", die "Brennwert

LKV sieht die Begriffe "Energiewert" oder "Brennwert" vor. Diese

unterschiedliche Terminologie ist zu vereinheitlichen.

Emmi AG 22.1 Art 25 gibt die Darstellung der Nährwerttabelle vor und gibt eine Anpassung der Reihenfolge für die Angabe der Ballaststoffe

Darstellung als letzte Positon in der Tabelle an. Die EU 1169/2011

sieht die Angabe der Ballaststoffe als ergänzende Angabe zum

Zucker vor. Demzufolge muss die Position der Ballaststoffe (falls

sie angegeben werden) angepasst werden.

Coop Genossenschaft 22.1 Wir begrüssen die Übernahme des EU-Systems. Allerdings regen Art. 22 Abs. 1: „Energiewert (Brennwert / Energie)…“

wir an, nicht nur Energiewert und Brennwert als Begriffe zu ver-

wenden, sondern ausdrücklich auch „Energie“. Gemäss heutiger