Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Donner les listes mentionnées dans des annexes faciliterait la

compréhension.

FIAL Föderation der Anhang 3 Hier gibt es eine Inkompatibilität mit Anhang VII Teil A Ziff. 8 der „ , ausser Olivenöl,“ streichen

Schweiz. Nahrungsmittelin- Verordnung (EU) 1169/2011. Dort wird Olivenöl nicht aus der

dustrie Definition der Lebensmittelklasse „Raffinierte Öle pflanzlicher

Herkunft“ ausgenommen.

Zudem gelten in Anhang VII Teil A und Teil B der Verordnung (EU) 1.a.) raffinierte Öle und raffinierte Fette pflanzlicher Herkunft 1169/2011 unterschiedliche Bestimmungen für raffinierte Öle bzw. - „pflanzliche Öle“ bzw. „pflanzliche Fette“ unmittelbar ergänzt Fette pflanzlicher und tierischer Herkunft. Diese sollten analog der durch eine List mit den Angaben der speziellen pflanzlichen Her-EU Regelung einzeln aufgeführt werden. kunft

- „ganz gehärtet“, wenn das Öl bzw. Fett gehärtet ist, oder „teil-Zu Ergänzen ist auch die Möglichkeit die raffinierten Öle und raffi- weise gehärtet“, wenn das Öl bzw. Fett teilweise gehärtet ist.

nierten Fette pflanzlicher Herkunft mit der Wendung „in veränderli- - Allenfalls gefolgt von einer Wendung wie “in veränderlichen chen Gewichtsanteilen“ anzugeben. Gewichtsanteilen”. Die Mischung wird nach dem Gewichtsanteil der Gesamtheit der vorhandenen pflanzlichen Öle bzw. Fette aufgeführt.

1.b.) raffinierte Öle und raffinierte Fette tierischer Herkunft

- „tierische Öle“ bzw. „tierische Fette“ oder die Angabe der speziellen tierischen Herkunft

- „ganz gehärtet“, wenn das Öl bzw. Fett gehärtet ist, oder „teilweise gehärtet“, wenn das Öl bzw. Fett teilweise gehärtet ist.

FIAL Föderation der Anhang 3 Hier besteht ein Schreibfehler im Vergleich zu Anh. VII Teil B der 2. Mischungen von Mehl aus zwei oder der mehreren Getreidear-Schweiz. Nahrungsmittelin- Verordnung (EU) 1169/2011. ten

dustrie

FIAL Föderation der Anhang 3 Hier empfiehlt die fial, die alphabetische Ordnung der EU für An- Alphabetisch ordnen

Schweiz. Nahrungsmittelin- hang 3 zu übernehmen.

dustrie

FIAL Föderation der Anhang 3 Chiff. 27, let. c al. 1: 27. c.

Schweiz. Nahrungsmittelin- Rajouter «et/ou » à la fin du § sous lettre 1 « 1. de denrées alimentaires ….dont la liste figure à l’annexe II du dustrie règlement (CE) n° 1334/2008; et/ou

2. de matières d’origine …. »

d. arômes obtenus par traitement thermique: ….peuvent être des Chiff. 27, let. d: denrées alimentaires et/ou des matériaux de base … »

Rajouter “et” devant “ou” au milieu du §

f. précurseurs d’arôme : ….de denrées alimentaires et/ou de matériaux de base …

Chiff. 27, let. f:

Rajouter “et” devant “ou” dans la dernière phrase