Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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2) European Food Safety Authority, 2009. Scientific Opinion on
Arsenic in Food. EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain
(CONTAM). EFSA Journal 2009; 7(10):1351
Staatskanzlei des Kantons Anhang 3 Trägerstoffe Änderung wie:
Aargau Die Angaben wurden von der EU übernommen. Im Vorschlag "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittel-
erhält man den Eindruck, dass Aromen keine Zusatzstoffe sind. Da zusatzstoffe, -aromen oder …"
es sich bei den Aromen im Gegensatz zur EU auch um Zusatzstof- Oder
fe handelt, sollte der "-aromen" gestrichen oder so formuliert wer- "Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittelden, dass klar wird, dass es sich um Zusatzstoffe handelt. zusatzstoffe (einschliesslich -aro-men) oder …"
Siehe weitere Bemerkungen unter Art. 5 Abs. 1 ZuV. Weitere Ausführungen und Änderungsvorschläge siehe unter Art. 5 Abs. 1 ZuV.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 3 Aromen Zur besseren Verständlichkeit ist der Inhalt der EU-Verweise hier Aargau zu integrieren (Anhang II und V der EU-Verordnung Nr. 1334/2008
EU-Verweise sowie Art. 3 der EU-Verordnung Nr. 2065/2003).
Mehrmals wird auf die Anhänge der EU-Verordnung Nr. 1334/2008
(Anhang II -> bei natürlichen Aromastoffen und Aromaextrakten, f. Aromavorstufen
Anhang V -> bei Reaktionsaromen) sowie auf Art. 3 der EU- Im ersten Satz anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was Verordnung Nr. 2065/2003 bei Raucharomen verwiesen. Dies gemeint ist.
erschwert die Lesbarkeit enorm.
f. Aromavorstufen
Es ist nicht klar, worauf sich im ersten Satz das Wort “sie“ bezieht,
weil alle Substantive in Mehrzahl geschrieben werden (im Gegen-
satz zur EU). Anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was
gemeint ist.
Staatskanzlei des Kantons Anhang 3 EU-Verweise Zur besseren Verständlichkeit ist der Inhalt der EU-Verweise hier Zug Mehrmals wird auf die Anhänge der EU-Verordnung Nr. 1334/2008 zu integrieren (Anhang II und V der EU-Verordnung Nr. 1334/2008
(Anhang II -> bei natürlichen Aromastoffen und Aromaextrakten, sowie Art. 3 der EU-Verordnung Nr. 2065/2003).
Anhang V -> bei Reaktionsaromen) sowie auf Art. 3 der EU-
Verordnung Nr. 2065/2003 bei Raucharomen verwiesen. Dies f. Aromavorstufen
erschwert die Lesbarkeit enorm. Im ersten Satz anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was gemeint ist.
f. Aromavorstufen
Es ist nicht klar, worauf sich im ersten Satz das Wort “sie“ bezieht,
weil alle Substantive in Mehrzahl geschrieben werden (im Gegen-
satz zur EU). Anstelle des Wortes “sie“ konkret angeben, was
gemeint ist.
Fédération Romande des Anhang 3 Catégories d’additifs : Antioxydants
Consommateurs FRC Pour les consommateurs, la compréhension des étiquettes est plus
simple avec un seul nom par catégorie d‟additifs. La suppression
du terme « antioxygène » comme deuxième nom de la catégorie «