Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 317Fedlex · Ergebnisbericht

Aromen und eingefärbte Zucker auf dem Markt sind.

Fédération Romande des Anh 6 Denrées alimentaires dans lesquelles les colorants transférés ne sont pas Ajouter :

Consommateurs FRC autorisés « Beurre à base de lait vache, de brebis et de chèvre »

Beurre à base de lait de brebis et de chèvre : ajouter le lait de vache

Stiftung für Konsumenten- Anh 6 Denrées alimentaires dans lesquelles les colorants transférés ne sont pas Ajouter :

schutz SKS autorisés « Beurre à base de lait vache, de brebis et de chèvre »

Beurre à base de lait de brebis et de chèvre : ajouter le lait de vache

FIAL Föderation der Anh 6 Bisher gab es diese Vorgabe nicht. Bei Teigwaren mit Zusätzen ist die Umset- Beantragung der Streichung des Punktes 12 (Trockene Schweiz. Nahrungsmittel- zung z.T. nicht möglich. Bsp.: Salz beim Ei in Eierteigwaren enthält Antiklump- Teigwaren) aus der 1. Liste im Anhang 6.

industrie mittel.

FIAL Föderation der Anh 6 Grundsätzlich besteht eine Diskrepanz zwischen der ZuV und der Verordnung Anhang 6/7 (Art. 4 Abs. 2 Bst. a) Listen der Lebensmittel, Schweiz. Nahrungsmittel- über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse bezüglich Zucker in welchen eine Übertragung eines Zusatzstoffes nicht industrie in Kombination mit Zusatzstoffen. Da z.B. in Gelierzucker Pektine (E440) zuge- zulässig sind

lassen sind (Verordnung über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoer-

zeugnisse) sollten in der Zuv. Entwurf Anhang 6 (Art. 4 Abs. 2 Bst. a) Zuckerar-

ten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt für Aromen und

Farben für Zuckerarten. Uns ist bekannt, dass in der EU diverse Zucker Aromen

und eingefärbte Zucker auf dem Markt sind.

Associazione Consumatrici Anh 6 Denrées alimentaires dans lesquelles les colorants transférés ne sont pas Ajouter :

della Svizzera Italiana autorisés « Beurre à base de lait vache, de brebis et de chèvre » ACSI Beurre à base de lait de brebis et de chèvre : ajouter le lait de vache

Staatskanzlei des Kantons Anh 6 Bei diesem Anhang sind die Überschriften unter Ziffer 1 und 2 schlecht formu- Titel anpassen:

Solothurn liert. Es geht um verbotene Zusatzstoffe in bestimmten Lebensmittel-kategorien, "1. Lebensmittel, in welchen übertragene Zusatz-stoffe

nicht um Bewilligungen. nicht zugelassen sind."

"2. Lebensmittel, in welchen übertragene Farbstoffe nicht Unbehandelte Lebensmittel zugelassen sind."

Unter Titel 1 und 2 werden die unbehandelten Lebensmittel aufgeführt. Es ist

nicht klar, was mit dem Begriff "unbehandelte Lebensmittel" gemeint ist. In der Unbehandelte Lebensmittel

EU-Verordnung Nr. 1333/2008 wird in Anhang II Teil A (Tabelle 1 und 2) auf Art. Damit der Ausdruck richtig interpretiert werden kann, ist 3 verwiesen, in welchem unbehandelte Lebensmittel definiert werden. Dies ist die Definition entsprechend Art. 3 der EU-Verordnung Nr. auch hier nötig. 1333/2008 zu übernehmen, oder es ist darauf hinzuwei-Die EU-Definition deckt sich in etwa mit der Definition nicht verarbeiteter Le- sen, dass damit "nicht verarbeitete Lebensmittel" im bensmittel nach Art. 2 Abs. 1 Bst. H LGV. Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. h LGV gemeint sind (beispielsweise mittels Fussnote).

Sinnvoll wäre es unter Umständen, analog der EU auf die unbehandelten Lebensmittel in einem separaten Artikel vor den Anhängen einzugehen (z.B. vor Artikel 4). Siehe dabei Art. 15 (Titel "Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln") der EU-