Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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Unternehmen des alginates ne contient que les E 400-E403, alors que dans la liste les E 400- remplacer « (tableau 6) » par « groupe V i) ». Pour le E
E 404 sont autorisés. (voir remarque plus haut pour l’annexe 2, groupe V v)) 400- E 404, remplacer le « (tableau 7) » par groupe V v). Pour le E 432-E 436, remplacer le « (tableau 4) » par « groupe V n) ». Pour le E 491- E 495, remplacer «
(tableau 5) » par « groupe V g) »
economiesuisse Anh 5 5. Additifs dans les substances essentielles ou
Verband der Schweizer physiologiquement utiles. Partie A
Unternehmen Pour le E 1452, enlever le chiffre 6 qui suit le texte «
….au sens de la directive 2002/46/CE…. »
economiesuisse Anh 5 A la fin du tableau est répété l’utilisation de E 170 et de E 260 5. Additifs dans les substances essentielles ou
Verband der Schweizer physiologiquement utiles. Partie A à la fin du tableau,
Unternehmen effacer les lignes pour le E 170 et pour le E 260
Staatskanzlei des Kantons Anh 5 a) Siehe Bemerkungen zu Art. 5. a)
Solothurn Konsequente Nennung von Zusatzstoff-, Aroma- und
b) Enzympräparaten sowie Präparaten von essenziellen Gemäss den Erläuterungen zu Art. 5 werden die in Zusatzstoffpräparaten zuläs- oder physiologisch nützlichen Stoffen.
sigen Zusatzstoffe in Anhang 5 zum Teil wie die in Anhang 2 gruppierten Zu-
satzstoffe geregelt, wobei aber Ausnahmen bestehen. Dies ist im Anhang 5 aber b)
nicht korrekt umgesetzt. Die EU regelt dies nach der EU-Verordnung Nr. Korrekte Umsetzung wie in der EU und den Erläuterun-1130/2011 der Kommission vom 11. November 2011 mit den Tabellen 1 bis 7 in gen zur Revision der ZuV.
Teil 6. Dieser Teil sollte auch in Anhang 5 ZuV aufge¬nommen werden.
Landeskanzlei des Kan- Anh 6 Bei diesem Anhang sind die Überschriften unter Ziffer 1 und 2 schlecht formu- Überschriften anpassen:
tons Basel-Landschaft liert. Es geht um verbotene Zusatzstoffe in bestimmten Lebensmittel-kategorien, "1. Lebensmittel, in welchen übertragene Zusatz-stoffe
nicht um Bewilligungen. nicht zugelassen sind."
"2. Lebensmittel, in welchen übertragene Farbstoffe nicht zugelassen sind."
Staatskanzlei des Kantons Anh 6 Die Überschriften in den Ziffern 1 und 2 in diesem Anhang sind anders zu formu- a) 1. Lebensmittel, in welchen übertragene Zusatzstoffe Bern lieren. Es geht um verbotene Zusatzstoffe in bestimmten Lebensmittelkatego- nicht zugelassen sind.
rien, nicht um Bewilligungen. b) 2. Lebensmittel, in welchen übertragene Farbstoffe nicht zugelassen sind.
Verband der Kantonsche- Anh 6 Titel Titel anpassen:
miker der Schweiz (VKCS) Bei diesem Anhang sind die Überschriften unter Ziffer 1 und 2 schlecht formu- "1. Lebensmittel, in welchen übertragene Zusatz-stoffe
liert. Es geht um verbotene Zusatzstoffe in bestimmten Lebensmittel-kategorien, nicht zugelassen sind."
nicht um Bewilligungen. "2. Lebensmittel, in welchen übertragene Farbstoffe nicht zugelassen sind."
Unbehandelte Lebensmittel
Unter Titel 1 und 2 werden die unbehandelten Lebensmittel aufgeführt. Es ist Unbehandelte Lebensmittel
nicht klar, was mit dem Begriff "unbehandelte Lebensmittel" gemeint ist. In der Damit der Ausdruck richtig interpretiert werden kann, ist EU-Verordnung Nr. 1333/2008 wird in Anhang II Teil A (Tabelle 1 und 2) auf Art. die Definition entsprechend Art. 3 der EU-Verordnung Nr.