Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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Staatskanzlei des Generelle Die vorgeschlagene Streichung der Mindestanforderungen (Streichung
Kantons Solothurn Bemerkungen von Anhang 5 Ziffer 9 Bst. c-d) ist im Sinne einer EU-Harmonisierung
nicht zwingend erforderlich. Es handelt sich um eine redundante In-
formation, die belassen, aber auch gestrichen werden kann!
Erläuterung:
Nach unserer Beurteilung sind in der europäischen Richtlinie
2000/36/EG (siehe Anhang I, Ziffer 4 Bst a-c) die Anforderungen an
die von Milchschokolade abgeleiteten Produkte (Milchschokoladen-
streusel, Milchschokoladenkuvertüre, Gianduja-
Haselnussmilchschokolade, Sahne-schokolade, Magermilchschokola-
de) in Abweichung zu den Anforderungen gemäss Ziffer 4 Bst. a des
"Grundproduktes" (Milchschokolade) definiert bzw. zu interpretieren.
Sahneschokolade muss daher die Anforderungen an Milchschokolade
(= Basisprodukt) erfüllen, in Abweichung hierzu aber einen Mindestge-
halt an Milchfett von 5,5% aufweisen. Entsprechend gehen wir davon
aus, dass auch Milchschokoladenstreusel einen Milchfettgehalt von
mindestens 2,5% und einen Gehalt an entölter Kakaotrockenmasse
von 2,5% aufweisen muss und die Verordnung über Zuckerarten,
süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse in der aktuellen Form
daher der EU-Gesetzgebung nicht widerspricht.
Vorschlag:
Die Anforderungen an Schokolade in der Verordnung über Zuckerar-
ten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse sind gesamthaft derart
zu überarbeiten, dass deren "Lesbarkeit" verbessert wird. Die aktuelle
Form ist nur mit Mühe zu verstehen.
Vereinigung Schweiz. neuer Artikel Anhang 1 bildet nicht Gegenstand des Entwurfs. Wir schlagen jedoch Ergänzung von Anhang 1:
Hersteller von Diät- und vor, im Rahmen der laufenden Revision neu Galactose in Anhang 1 Ziff. X: Galactose
Spezialnahrungen aufzunehmen. Galactose ist ein natürlicherweise vorkommendes Monosaccharid aus
der Gruppe der Hexosen, welches den folgenden Anforderungen Galactose kommt üblicherweise in gebundener Form vor, z.B. als Teil entspricht:
der Lactose (Galactose + Glucose). Galactose eignet sich jedoch in a) Gehalt an Galactose mind. 98 % reiner Form als gut verträgliche Energiequelle u.a. im Bereich der b) Sulfatasche max. 0,1 % Sportlernahrungen (vgl. z.B. die Untersuchung von John P. O'Hara et c) Verlust beim Trocknen (110 oC, 3 Std.) al. "Preexercise Galactose and Glucose Ingestion on Fuel Use during max. 0,3 % Exercise" in Medicine & Science in Sports & Exercise, 2012, S. 1958
ff.; auf Anfrage verfügbar).
Gemäss Art. 2 der VO über Zuckerarten gelten (nur) die in Anhang 1
definierten Mono- und Disaccharide als Zuckerarten, was wohl als
abschliessende Aufzählung zu verstehen ist. Es ist jedoch kaum be-
gründet, das Monosaccharid Galactose auszunehmen.
Auf Wunsch können wir Spezifikationen diverser Lieferanten in der EU
nachreichen.