Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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Staatskanzlei des Kantons 6.3 Folgende Angaben sind unverständlich und stimmen nicht mit der Umfassender formulieren wie:
Obwalden Änderungsabsicht gemäss Erläuterungen überein: "Sie oder er führt "... Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Risikoanalyse
in bestimmten Abständen eine Analyse des hygienischen Zustands durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen der Wasserressourcen durch; vorbehalten bleiben die Anforderungen werden dabei miteinbezogen."
an die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24.
Januar 1991 über den Schutz der Gewässer." oder
Nachdem in den Erläuterungen explizit auf die erforderliche Risiko-
analyse Bezug genommen wird, sollte dieser Begriff auch im Verord- "... Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Gefahrenanalynungstext verwendet werden (alternativ wäre der ebenfalls lebensmit- se durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen telrechtlich verankerte Begriff Gefahrenanalyse möglich). Eine Risi- werden dabei miteinbezogen."
koanalyse geht über die Aufnahme des aktuellen hygienischen Zu-
standes der Wasserressource hinaus. Sie nimmt auch Gefahrenpunk-
te mit mittel- bis längerfristigem Grundwasserverunreinigungspotential
auf, bewertet diese und legt Lenkungsmassnahmen fest.
Standeskanzlei des Kan- 6.3 Mit der Ergänzung wird ein Detail in unnötiger Weise herausgegriffen, Ergänzung streichen.
tons Graubünden das bereits mit Art. 23 LMG (Selbstkontrolle) abgedeckt ist und we-
sentlich mehr als nur die Analyse des hygienischen Zustands der
Wasserressourcen beinhaltet.
Landeskanzlei des Kan- 6.3 Folgende Angaben sind unverständlich und stimmen nicht mit der Umfassender formulieren wie:
tons Basel-Landschaft Änderungsabsicht gemäss Erläuterungen überein: "Sie oder er führt "… Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Risikoanalyse
in bestimmten Abständen eine Analyse des hygienischen Zustands durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen der Wasserressourcen durch; vorbehalten bleiben die Anforderungen werden dabei miteinbezogen."
an die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24.
Januar 1991 über den Schutz der Gewässer." oder
Nachdem in den Erläuterungen explizit auf die erforderliche Risiko-
analyse Bezug genommen wird, sollte dieser Begriff auch im Verord- "… Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Gefahrenanalynungstext verwendet werden (alternativ wäre der ebenfalls lebensmit- se durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen telrechtlich verankerte Begriff Gefahrenanalyse möglich). Eine Risi- werden dabei miteinbezogen."
koanalyse geht über die Aufnahme des aktuellen hygienischen Zu-
standes der Wasserressource hinaus. Sie nimmt auch Gefahrenpunk-
te mit mittel- bis längerfristigem Grundwasserverunreinigungspotential
auf, bewertet diese und legt Lenkungsmassnahmen fest.
Chancellerie d’Etat du 6.3 L’exploitant doit réaliser une analyse des risques, et non uniquement
Canton de Vaud de l’état hygiénique des ressources. Cette analyse des risques doit
prendre en compte les zones de protection.
Standeskanzlei des Kan- 6.3 Folgende Angaben sind unverständlich und stimmen nicht mit der Umfassender formulieren wie:
tons Uri Änderungsabsicht gemäss Erläuterungen überein: "Sie oder er führt "... Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Risikoanalyse
in bestimmten Abständen eine Analyse des hygienischen Zustands durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen der Wasserressourcen durch; vorbehalten bleiben die Anforderungen werden dabei miteinbezogen."
an die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24. oder
Januar 1991 über den Schutz der Gewässer." "... Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Gefahrenanaly-Nachdem in den Erläuterungen explizit auf die erforderliche Risiko- se durch. Die Schutzzonen der Grund- und Quellwasserfassungen