Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Associazione Consumatrici Generelle L'Alliance des organisations de consommateurs est opposée à

della Svizzera Italiana Bemerkungen l'introduction de la possibilité de traiter l'eau minérale naturelle à

ACSI l'ozone. Une eau traitée de cette manière ne peut plus être

considérée comme naturelle.

Staatskanzlei des Kantons Generelle Eine offizielle Verordnungsabkürzung, zum Beispiel TQMV, wäre

Solothurn Bemerkungen praktisch. Sie würde Fachdokumente von schwerfälligen Verord-

nungsangaben entlasten.

Wir begrüssen die Änderungen in der Verordnung, insbesondere da

rechtliche Lücken (Verweis auf die revidierte FIV in Artikel 3) ge-

schlossen werden und der Ressourcenschutz (Artikel 6) stärker

gewichtet wird. Letzteres hilft dem Vollzug, bei Schutzzonenverlet-

zungen griffige Massnahmen zu verlangen.

Staatskanzlei des Kantons übrige Die Definition von Trinkwasser ist nicht korrekt. "Wasser, das... nach Korrekte Definition wie:

Obwalden Aufbereitung bestimmt ist zum Trinken..." ist nicht Trinkwasser, son- "Trinkwasser ist naturbelassenes oder aufbereitetes Wasser, das

dern Rohwasser. bestimmt ist zum Trinken, zum Kochen..."

Standeskanzlei des Kan- übrige Es wäre hilfreich, wenn unter "Definitionen" auch der Begriff der "Eine Quelle entspricht einem spezifischen, hydrogeologisch chatons Graubünden "Quelle" aufgenommen würde. rakterisierbaren Grundwasservorkommen."

Standeskanzlei des Kan- übrige 2: Korrekte Definition wie:

tons Uri Die Definition von Trinkwasser ist nicht korrekt. "Wasser, das... nach "Trinkwasser ist naturbelassenes oder aufbereitetes Wasser, das

Aufbereitung bestimmt ist zum Trinken..." ist nicht Trinkwasser, son- bestimmt ist zum Trinken, zum Kochen..."

dern Rohwasser.

Staatskanzlei des Kantons übrige Die Definition von Trinkwasser ist nicht korrekt. "Wasser, das... nach Korrekte Definition wie:

Luzern Aufbereitung bestimmt ist zum Trinken..." ist nicht Trinkwasser, son- "Trinkwasser ist naturbelassenes oder aufbereitetes Wasser, das

dern Rohwasser. bestimmt ist zum Trinken, zum Kochen..."

Staatskanzlei des Kantons übrige Die Definition von Trinkwasser ist bereits in der bestehenden Verord- Trinkwasser ist naturbelassenes oder aufbereitetes Wasser, das Thurgau nung nicht korrekt und muss angepasst werden. "Wasser, das... nach bestimmt ist zum Trinken, zum Kochen …

Aufbereitung bestimmt ist zum Trinken..." ist die Definition von Roh-

wasser.

Staatskanzlei des Kantons übrige Auf Grund von Art. 10 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell-

Thurgau und Tafelwasser gelten die Bestimmungen des 4. Abschnitts aus- Art. 10 Geltungsbereich

schliesslich für natürliches Mineralwasser, das in Behältnisse abge- Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für natürliches Minefüllt als Lebensmittel an Konsumentinnen und Konsumenten abgege- ralwasser.

ben wird. Natürliches Mineralwasser, das für einen anderen

Gebrauch bestimmt ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen (Art. 10

Abs. 2). Der Rest von Art. 10 Abs. sowie Art. 10 Abs. 2: müssen gestrichen Dies entspricht nicht dem Geltungsbereich der Richtlinie 2009/54/EG.