Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Verband der Kantons- Anhang 9 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Bei der Tabellenüberschrift der zweiten Tabelle den Begriff "Höchstchemiker der Schweiz Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen gehalt" durch "Höchstmenge" ersetzen (analog Anhang 3 und 4). (VKCS) vorzu¬nehmen.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie

einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-

hänge 3 bis 11.

Verband der Kantons- Anhang 10 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Als Tabellentitel nur noch chemiker der Schweiz Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen den Begriff "Anforderungen" aufführen.

(VKCS) vorzu¬nehmen. Tabellendarstellung analog Anhang 7 oder entsprechend der über-

Die Säurezahl, Peroxidzahl, Eisen, Kupfer und polyzyklische aromati- sichtlichen Darstellung von Anhang des EG-Kommissionsentscheids sche Kohlenwasserstoffe sowie Benzo(a)pyren werden in der Tabelle Nr. 2006/723/EG.

unter dem Tabellentitel "Fettsäuren in Triglyceriden" aufgeführt. Die

erwähnten Parameter sind keine Fettsäuren.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie

einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-

hänge 3 bis 11.

Verband der Kantons- übrige 2a Abschnitt:

chemiker der Schweiz Titel: Neuartige Speiseöle Vorschläge siehe unter Art. 1 und Art. 2.

(VKCS) Der Begriff "neuartige Speiseöle" ist nicht opportun. Begründung

siehe unter Art. 1 sowie Art. 2.

Chancellerie d’Etat du Generelle Articles 2 à 5 et annexe 1

Canton de Genève Bemerkun- Nous relevons le développement important de la partie de

gen l'ordonnance consacrée à l'huile d'olive, modifications basées sur de

nombreuses réglementations de l'UE. Remarque identique concernant

les nouvelles huiles comestibles

Staatskanzlei des Kan- Generelle Olivenöle

tons Aargau Bemerkun- Es wird begrüsst, dass die Qualitätsmerkmale von Olivenölen der EU

gen angepasst werden. Sensorisch ungenügende "extra vergine" Oliven-

öle konnten in der Schweiz bisher nur auf der Basis eines zu hohen

Säuregrades beanstandet werden, welcher relativ leicht manipuliert

werden kann (siehe Jahresbericht KLZH 2009). Insbesondere die

nützlichen Methyl- und Ethylester der Fettsäuren und die Sensorik

konnten bisher nicht als Qualitätsmerkmale eingesetzt werden.

Die EU-Bestimmungen hinsichtlich der Olivenöle sind teilweise sehr

kompliziert formuliert. Umso mehr ist darauf zu achten, dass sie sorg-

fältig übernommen werden, um Unterschiede und Interpretations-

schwierigkeiten zu vermeiden (siehe Beispiele unten).

Neuartige Speiseöle

Der Begriff "neuartige Speiseöle" ist unglücklich gewählt und nicht

opportun. Die Begründung dazu sowie Begriffsvorschläge werden

unter Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 2 aufgeführt. Bei einer Begriffsänderung