Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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Verordnung über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützli- "200 mg/Tagesration gemäss Herstellerempfeh¬lung"
cher Stoffe nicht aufgeführt ist, wäre die Ergänzung wie "Tagesration
gemäss Hersteller¬empfehlung" analog des EG-
Kommissionsentscheids Nr. 2009/752/EG angebracht.
Verband der Kantons- Anhang 5 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Tabellenüberschrift der ersten Tabelle (-> Test, Spezifikation) streichemiker der Schweiz Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen chen.
(VKCS) vorzu¬nehmen.
Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" siehe Bei der Tabellenüberschrift der zweiten Tabelle den Begriff "Höchstoben unter Anhänge 3 bis 11. gehalt" durch "Höchstmenge" ersetzen (analog Anhang 3 und 4).
Ergänzung der Tabelle "Verwendungszwecke" unter Nahrungsergän-Da die Tagesration für Nahrungsergänzungsmittel im Anhang 3 der zungsmittel im Sinne von:
Verordnung über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützli- "500 mg/Tagesration gemäss Herstellerempfeh¬lung"
cher Stoffe nicht aufgeführt ist, wäre die Ergänzung wie "Tagesration
gemäss Hersteller¬empfehlung" analog des EU- Anstelle der Bezeichnung "Dressing" die Sachbezeichnung "Salat-Kommissionsentscheids Nr. 2009/752/EG angebracht. sauce" nach Art. 16 auf-führen.
Bezeichnung der Lebensmittelgruppen entsprechend der in der
Schweiz verwendeten Sachbezeichnungen angeben.
Verband der Kantons- Anhang 6 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Beim Titel den Wortlaut "Spezifikation von" streichen. Neuer Titel: chemiker der Schweiz Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen "Raffiniertes Allanblackia-Saatöl"
(VKCS) vorzu¬nehmen.
Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Die Tabellentitel "Fettsäureeinheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An- zusammensetzung" und "Merkmale" weglassen. Als Tabellentitel nur hänge 3 bis 11. noch den Begriff "Anforderungen" aufführen.
Verband der Kantons- Anhang 7 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Tabellenüberschrift (-> Stoff/Parameter, Gehalt) strei¬chen.
chemiker der Schweiz Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen
(VKCS) vorzu¬nehmen.
Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie
einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-
hänge 3 bis 11.
Verband der Kantons- Anhang 8 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Als Tabellentitel nur noch chemiker der Schweiz Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen den Begriff "Anforderungen" aufführen.
(VKCS) vorzu¬nehmen. Tabellendarstellung analog Anhang 7 oder entsprechend der über-
Die Säurezahl, Peroxidzahl, Eisen, Kupfer und polyzyklische aromati- sichtlichen Darstellung von Anhang des EG-Kommissionsentscheids sche Kohlenwasserstoffe sowie Benzo(a)pyren werden in der Tabelle Nr. 2006/722/EG.
unter dem Tabellentitel "Fettsäuren in Triglyceriden" aufgeführt. Die
erwähnten Parameter sind keine Fettsäuren.
Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" siehe
oben unter Anhänge 3 bis 11.