Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 57Fedlex · Ergebnisbericht

auszunehmen oder den Absatz 2 bis zu streichen. Subsidiär: Streichung von Art. 50 Abs. 2 bis

Geschäftsstelle IG DHS 50.2bis Der neue Art. 50 Abs. 2bis ist sehr offen formuliert. In der vorgeleg-

ten Form ist er für die Lebensmittelhersteller nicht umsetzbar. Er muss daher entweder genauer gefasst werden, oder es muss in einer Interpretationshilfe klar definiert werden, ab wann angenommen werden kann, dass ein Produkt konsumiert worden ist. Diese Frage stellt sich bei Produkten mit Mindesthaltbarkeitsdatum, welche problemlos auch nach diesem Datum noch ohne Gesundheitsgefährdung konsumiert werden können, sie stellt sich aber umso mehr auch bei Produkten, für welche gar keine Datierung vorgeschrieben ist.

hotelleriesuisse 50.2bis Aufgrund der vorhandenen Prozesse ist es nur mit grossem Aufwand Streichen

möglich, festzustellen, wann Lebensmittelprodukte im Hotel konsumiert werde. Die vorgeschlagene Regelung ist nicht praktikabel.

pharmaSuisse Schweizeri- 50.2bis Zu vage Formulierung Streichen. scher Apothekerverband

Migros-Genossenschafts- 50.2bis Der neue Art. 50 Abs. 2

Bund ist sehr offen formuliert. In der vorgelegten

Form ist er für die Lebensmittelhersteller nicht umsetzbar. Er muss daher entweder genauer gefasst werden, oder es muss in einer Interpretationshilfe

klar definiert werden, ab wann angenommen werden

kann, dass ein Produkt konsumiert worden ist. Diese Frage stellt sich bei Produkten mit Mindesthaltbarkeitsdatum, welche problemlos auch

nach diesem Datum noch ohne Gesundheitsgefährdung konsumiert werden können, sie stellt sich aber umso mehr auch bei Produkten, für welche gar keine Datierung vorgeschrieben ist.

Fédération Romande des 50.2bis « Ces informations sont fournies au moins jusqu‟à ce que l‟on Consommateurs FRC puisse raisonnablement penser que le produit a été consommé. » il

faut être plus précis ici, en ce qui concerne les denrées non

réfrigérés et donner par exemple une durée de 5 ans pour ces aliments.

Coop Genossenschaft 50.2bis Der neue Art. 50 Abs. 2bis ist sehr offen formuliert. In der vorgeleg-

ten Form ist er für die Lebensmittelhersteller nicht umsetzbar. Er muss daher entweder genauer gefasst werden, oder es muss in einer Interpretationshilfe klar definiert werden, ab wann angenommen werden kann, dass ein Produkt konsumiert worden ist. Diese Frage stellt sich bei Produkten mit Mindesthaltbarkeitsdatum, welche problemlos auch nach diesem Datum noch ohne Gesundheitsgefährdung konsumiert werden können, sie stellt sich aber umso mehr auch bei Produkten, für welche gar keine Datierung vorgeschrieben ist.

Bo Butter 50.2bis In Artikel 50 Abs. 2bis wird neu geregelt, dass für eine uneinge-