Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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die Wasserqualität so

beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die

Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält. Die Revision berücksichtigt diese

wichtigen Aspekte nicht.

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Die KVU schlägt daher vor, einen Toleranzwert für langlebige,

künstliche Stoffe von 0,1

Mikrogramm pro Liter in Trinkwasser aufzunehmen, sofern keine spezifischen Vorgaben an

Einzelstoffe bestehen.

Gemäss den Erläuterungen gilt das TTC-Konzept nicht für Pestizide und ihre Metabolite.

Wird in der Praxis eine neue, bislang unbekannte Verbindung nachgewiesen, ist es nicht a

priori eindeutig, ob es sich um ein Abbauprodukt eines Pestizids handelt oder nicht, und

somit ist auch die Beurteilungsgrundlage nicht klar. Der bestehende Toleranzwert von 0.1

Mikrogramm pro Liter für Pestizide, deren relevante Metaboliten, Abbau- und

Reaktionsprodukte ist nicht effektbasiert, sondern er trägt dem Vorsorgeprinzip Rechnung.

Wie kantonale und nationale Untersuchungskampagnen zeigen,

sind im Grundwasser

Abbauprodukte von Pestiziden weit verbreitet. Die bestehende Regelung ist unklar, da der

Begriff "relevant" weder im Lebensmittel- noch im Gewässerschutzrecht definiert wird. Die

KVU schlägt daher vor, den Wert für Pestizide in der Spalte 5 wie folgt zu präzisieren: "gilt

je Substanz für organische Pestizide und deren künstliche Abbau- und Reaktionsprodukte".

Wir bitten Sie, diese Vorschläge bei der Anpassung der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung

zu berücksichtigen. Damit würden nicht nur die Vorgaben klarer,

sondern Gewässerschutzund

Lebensmittelrecht wären besser aufeinander abgestimmt. Mit der Umsetzung des

Vorsorgeprinzips soll es auch in Zukunft möglich sein, Grundwasser mit einfachen

Aufbereitungsverfahren als Trinkwasser zu nutzen. Mit den derzeit geltenden Vorgaben ist

dies offensichtlich nicht der Fall, wie die Bildung von toxischen Nitrosaminen aus

Abbauprodukten von Tolylfluanid und von gefährlichem Azauracil aus Chloridazon