Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Es ist vertretbar, wenn in den Erläuterungen für detaillierte Ausfüh-

rungen zu den Anpassungen im Bereich Trinkwasser ein Link auf

das Internetangebot einer anderen Organisation (EAWAG) aufge-

führt wird. Allerdings sollte in diesem Fall sichergestellt werden,

dass dieser Partner seine Page nicht verändert und die Seite min-

destens während der Zeit der Anhörung aktuell hält (Ausgabe am

19.1.2013: 404 – Resource not found

URL:

http://www.eawag.ch/forschung/cc/ccdw/news/FIV_Aqua_Gas_3_2

012.pdf

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Konferenz Vorsteher Generelle Mit dem vorliegenden Schreiben möchte sich die KVU (Konferenz Antrag: Es wird beantragt, einen Toleranzwert für langlebige, künstliche Stoffe von Umweltämter Bemerkun- der Vorsteher der 0,1 gen Umweltschutzämter) zur laufenden Revision der Fremd- und In- Mikrogramm pro Liter in Trinkwasser aufzunehmen, sofern keine spezifischen Vorhaltsstoffverordnung gaben an äussern. Da Wasser bekanntlich keine Grenzen kennt und zudem Einzelstoffe bestehen. rund 80 % des Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen. Trinkwassers in der Schweiz aus Grundwasser gewonnen wird, ist

es der KVU ein grosses

Anliegen, dass die gesetzlichen Vorgaben an das Trinkwasser mit

denjenigen an das

Grundwasser kompatibel sind.

Im Rahmen der Vernehmlassung werden Höchstkonzentrationen

für organische chemische

Verbindungen mit unbekannter Toxizität, aber bekannter chemi-

scher Struktur (TTCKonzept)

vorgeschlagen. Diese Ergänzung in der Fremd- und Inhaltsstoffver-

ordnung wird

grundsätzlich begrüsst.

Allerdings ist der Toleranzwert für Substanzen ohne genotoxisches

Potential mit 10

Mikrogramm pro Liter sehr hoch angesetzt. Aus humantoxikologi-

scher Sicht mag dieser

Wert gerechtfertigt sein, doch er berücksichtigt das Vorsorgeprinzip

nicht, wie es

Gewässerschutz - und Lebensmittelrecht verlangen. Die KVU

schlägt vor, den

Toleranzwert (= Wert, bei dem vorsorgliche Massnahmen nötig

sind, das Trinkwasser aber

weiterhin bedenkenlos konsumiert werden kann) um den Faktor 10

zu reduzieren.

Die Gewässerschutzverordnung verlangt, dass in den unterirdi-

schen Gewässern keine

künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sein dürfen. Zudem soll