Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/25: Revisioni nel settore delle derrate alimentari e degli oggetti d'uso · 696 pagine
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die Wasserqualität so
beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die
Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält. Die Revision berücksichtigt diese
wichtigen Aspekte nicht.
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Die KVU schlägt daher vor, einen Toleranzwert für langlebige,
künstliche Stoffe von 0,1
Mikrogramm pro Liter in Trinkwasser aufzunehmen, sofern keine spezifischen Vorgaben an
Einzelstoffe bestehen.
Gemäss den Erläuterungen gilt das TTC-Konzept nicht für Pestizide und ihre Metabolite.
Wird in der Praxis eine neue, bislang unbekannte Verbindung nachgewiesen, ist es nicht a
priori eindeutig, ob es sich um ein Abbauprodukt eines Pestizids handelt oder nicht, und
somit ist auch die Beurteilungsgrundlage nicht klar. Der bestehende Toleranzwert von 0.1
Mikrogramm pro Liter für Pestizide, deren relevante Metaboliten, Abbau- und
Reaktionsprodukte ist nicht effektbasiert, sondern er trägt dem Vorsorgeprinzip Rechnung.
Wie kantonale und nationale Untersuchungskampagnen zeigen,
sind im Grundwasser
Abbauprodukte von Pestiziden weit verbreitet. Die bestehende Regelung ist unklar, da der
Begriff "relevant" weder im Lebensmittel- noch im Gewässerschutzrecht definiert wird. Die
KVU schlägt daher vor, den Wert für Pestizide in der Spalte 5 wie folgt zu präzisieren: "gilt
je Substanz für organische Pestizide und deren künstliche Abbau- und Reaktionsprodukte".
Wir bitten Sie, diese Vorschläge bei der Anpassung der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung
zu berücksichtigen. Damit würden nicht nur die Vorgaben klarer,
sondern Gewässerschutzund
Lebensmittelrecht wären besser aufeinander abgestimmt. Mit der Umsetzung des
Vorsorgeprinzips soll es auch in Zukunft möglich sein, Grundwasser mit einfachen
Aufbereitungsverfahren als Trinkwasser zu nutzen. Mit den derzeit geltenden Vorgaben ist
dies offensichtlich nicht der Fall, wie die Bildung von toxischen Nitrosaminen aus
Abbauprodukten von Tolylfluanid und von gefährlichem Azauracil aus Chloridazon