Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Es ist vertretbar, wenn in den Erläuterungen für detaillierte Ausführungen zu den Anpassungen im Bereich Trinkwasser ein Link auf das Internetangebot einer anderen Organisation (EAWAG) aufgeführt wird. Allerdings sollte in diesem Fall sichergestellt werden,

dass dieser Partner seine Page nicht verändert und die Seite mindestens während der Zeit der Anhörung aktuell hält (Ausgabe am 19.1.2013: 404 – Resource not found

URL:

http://www.eawag.ch/forschung/cc/ccdw/news/FIV_Aqua_Gas_3_2 012.pdf

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Staatskanzlei des Kan- Generelle Allgemein sind die geplanten Anpassungen zu begrüssen.

tons Luzern Bemerkun-

gen Hinsichtlich Trinkwasser erscheinen insbesondere sinnvoll:

- Die Anpassung der Summenparameter und damit verbunden die Aufhebung einiger Anforderungswerte für organische Einzelstoffe.

- Die Unterscheidung zwischen Leitungs- und Flaschenwasser (erstes als Lebensmittel mit klarer räumlich begrenzter Verteilung, zweites als Exportprodukt, welches EU-konform sein muss).

- Die Anpassung der Höchstwerte für Mineralwasser an europäische Höchstwerte (ausgenommen Fluorid).

- Die ergänzenden Vorgaben an organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität, aber bekannter chemischer Struktur (TTC-Konzept) werden grundsätzlich begrüsst.

Zum TTC-Konzept sind allerdings folgende Anmerkungen zu machen:

a) Es muss davor gewarnt werden, einen analytischen Aktivismus zu entfachen und nach allen möglichen Substanzen mit non-target-Analysen zu suchen. Das TTC-Konzept muss vielmehr als wertvolle Grundlage für eine Erstbewertung von Substanzen dienen, welche als "emerging contaminants“ auftauchen.

b) Der Toleranzwert für Substanzen ohne genotoxisches Potenzial ist mit 10 Mikrogramm pro Liter sehr hoch angesetzt. Aus humantoxikologischer Sicht ist das absolut gerechtfertigt. Dennoch sollte der neue Toleranzwert nicht dazu verleiten, unterhalb dieser Schwelle keine Massnahmen zu ergreifen. Das Auftreten eines Fremdstoffes sollte auch weiterhin im Sinne der Vorsorge aus ökotoxikologischer Sicht beurteilt werden, und Massnahmen zur Belastungssenkung sollten mit den kantonalen Umweltbehörden diskutiert werden.

c) Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb toxikologisch hergeleitete Höchstwerte als Toleranzwerte und nicht als Grenzwerte festgelegt werden. Zudem sind die Ergänzungen unvollständig, da die Persistenz von Stoffen nicht berücksichtigt wird. Dadurch wird einer allfälligen Kumulation solcher Stoffe in der Nahrungsmittelkette nicht Rechnung getragen. Auch das Gewässerschutzgesetz ver-