Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

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Neue Drehgestelltechnologien sind potenziell leichter, sparen Energie, schonen die Infrastruktur (Schienen) und erlauben höhere Fahrgeschwindigkeiten. Sie erhöhen damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene. Als besonders lärmarm können Güterwagen bezeichnet werden, die annähernd so wenig Lärm erzeugen wie ein moderner Reisezugwagen. Hierzu braucht es Drehgestelle mit Scheibenbremsen. Auf dem Markt sind derartige Drehgestelle noch nicht serienreif erhältlich. Erste Erfahrungen mit Prototypen lassen aber darauf schliessen, dass scheibengebremste Drehgestelle erheblich leiser sind als herkömmliche.

Verbesserungen am Rollmaterial wirken netzweit. Mit einem Dezibel netzweiter Lärmreduktion werden in der Schweiz rund 17 000 Personen zusätzlich vor schädlichem oder lästigem Lärm geschützt. Daneben profitieren aber auch alle anderen Anwohnerinnen und Anwohner von der Lärmreduktion.

Höhere Investitionskosten für besonders lärmarmes Rollmaterial verhindern, dass die Technologie in grösserem Umfang nachgefragt wird und sich am Markt durchsetzt.

Die Kosten für ein heute übliches Drehgestell für Eisenbahngüterwagen belaufen sich auf dem heutigen Preisstand auf ca. 30 000 Franken. In erster Näherung wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten für ein besonders lärmarmes Drehgestell maximal verdoppeln. Unter dieser Annahme belaufen sich die Differenzkosten für herkömmliches und besonders lärmarmes Rollmaterial auf maximal 60 000 Franken pro Eisenbahngüterwagen. Bei einem Güterwagenpark von 12'000 Wagen und einem Anteil von 3 % besonders lärmarmer Fahrzeuge ist mit Gesamtkosten von 22 Millionen Franken zu rechnen.

Gestützt auf Artikel 10a Absatz 1 BGLE kann der Bund Beiträge an die Mehrkosten für besonders lärmarme Güterwagen gewähren. Er kann insbesondere auch vollständig mit besonders lärmarmen Güterwagen ausgerüstete Demonstrationszüge finanzieren und damit ein Innovationsanreiz für die längerfristige nachhaltige Abwicklung des Güterverkehrs schaffen.

Für die Ausrüstung der Demonstrationszüge belaufen sich die Kosten pro Güterwagen auf ca. 120 000 Franken. Unter der Annahme, dass ein Güterzug aus 20 – 30 Wagen besteht, werden die Kosten für die Ausrüstung von 2 Demonstrationszügen einschliesslich eines Monitorings der beiden Züge auf maximal 8 Millionen Franken geschätzt (Preisstand heute).

Kurzfristig wird sich die Investitionshilfe auf den Gesamtlärmpegel kaum auswirken. Die Massnahme ist aber im Sinne eines Anreizes für die längerfristige nachhaltige Abwicklung des Güterverkehrs im Kontext mit den dabei allenfalls entstehenden Zusatznutzen (z.B. Verschleiss Infrastruktur oder Energieeinsparung) zu verstehen.

Insgesamt werden für die Investitionsförderung 24 Millionen Franken (teuerungsbereinigt auf Preisstand Okt. 1998) bereitgestellt. Zu aktuellen Preisen entspricht dies dem erwähnten Volumen von rund 30 Millionen Franken.