Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

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1.1.3 Auftrag

Der Nationalrat trat im März 2009 im Rahmen der Beratungen zur Gesamtschau FinöV definitiv nicht auf den bundesrätlichen Antrag ein, den Verpflichtungskredit der Lärmsanierung zugunsten von Ausbauprojekten von 1,854 Milliarden auf 1,33 Milliarden Franken zu kürzen.6 Er forderte im Gegenteil, mit den bei der Lärmsanierung voraussichtlich nicht verwendeten 500 Millionen Franken seien zusätzliche Anstrengungen bei der Bekämpfung des Eisenbahnlärms vorzunehmen. Damit gewichtete er die Lärmsanierung und die Vorsorge betreffend den mit dem zunehmenden Verkehr zu erwartenden Anstieg der Lärmbelastung höher als den Mittelbedarf beim Infrastrukturausbau.7

Die durch beide Räte in den Jahren 2005/2006 angenommene Motion Abate (05.3561) verlangt vom Bundesrat, sich bei der EU für die Sanierung der ausländischen Güterwagen einzusetzen, die die Schweiz durchqueren.

Schliesslich verlangt die Motion Bieri (09.3154) die Überprüfung der Lärmsanierung im Rahmen des Ausbaus der Bahninfrastruktur sowie zusätzliche Massnahmen bei ausgewiesenem Bedarf.

1.1.4 Zur Verfügung stehende finanzielle Mittel

Der Bundesrat schlägt in seiner Vorlage zu "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr") vor, den Verpflichtungskredit für die Lärmsanierung zu kürzen. Er berücksichtigt dabei die Kosten der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen und als sinnvoll erachteten Zusatzmassnahmen im Lärmschutz an bestehenden Strecken.8

Aus heutiger Sicht können mit einem Betrag von 185 Millionen Franken (zum Preisstand des Kredits: Okt. 1998) diejenigen neuen Massnahmen umgesetzt werden, die den grössten Zusatznutzen (Schutzwirkung für die meistbetroffenen Bahnanwohnerinnen und -anwohner) zum bereits bis 2015 laufenden Sanierungspaket bringen und mit denen gezielt Innovationen für die Zukunft gefördert werden.

Der aktuelle Verpflichtungskredit von 1,854 Milliarden Franken (Preisstand Okt. 1998) für die Lärmsanierung soll deshalb um 339 Millionen auf 1,515 Milliarden Franken (Preisstand Okt. 1998) gekürzt werden. Unter Berücksichtigung der Schwankungsreserve für Risiken im aktuellen, bis 2015 laufenden Sanierungsprogramm stehen damit zu aktuellen Preisen rund 230 Millionen Franken für die Umsetzung der vorgeschlagenen Neuregelung bereit (vgl. Tabelle 1, Ziff. 1.2.7).

6 Botschaft zur "Gesamtschau FinöV", BBl 2007 7683, Ziff. 1.1.2.2.4 und 1.3.

7 Amtl. Bulletin NR, 8. Sitzung, 11. März 2009.

8 Botschaft zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» und zum direkten Gegenentwurf, BBl 2012 1577, Ziff. 6.2.7.